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Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Markus Hasler, Ebnethof, 4316 Hellikon, Rück- und Neubau von Hochsilos, Parzelle 410, Ebnethof
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Orientierungsveranstal-tung und Mitwirkungsverfahren
Trotz Änderung der Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember 2020 bzw. vom 18. Dezember 2020, sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen erlaubt. Um die geltenden Schutzmassnahmen einhalten zu können, bat der Gemeinderat eine Teilnahme an der Veranstaltung vom 14. Januar 2021, der Gemeindekanzlei ( 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) bis zum 11. Januar 2021 anzumelden.
Der Gemeinderat hat aufgrund der aktuellen Coronasituation entschieden, die Orientierungsveranstaltung am 14. Januar 2021 in zwei Auflagen hintereinander durchzuführen (jeweils 17.00 bis 19.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und entsprechend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzuteilen. Die angemeldeten Personen wurden am 12. Januar 2021 über Ihre Einteilung persönlich informiert. Die Veranstaltungen sind beide ausgebucht. Vorbehalten bleiben kurzfristig geänderte Vorschriften des BAG.
Zusätzlich bietet der Gemeinderat Sprechstunden an, in denen Sie auch im kleineren Rahmen Fragen zur geplanten BNO-Revision persönlich stellen können. Ferner bietet die Gemeindekanzlei gerne auch telefonisch oder per Email Auskunft zu offenen Fragen oder Unklarheiten.
Der Gemeinderat hat des Weiteren ein Schutzkonzept erarbeitet. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Orientierungsveranstaltung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern.
Ab sofort können Sie auch unter https://www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter sämtliche Planunterlagen zum Mitwirkungsverfahren bereits konsultieren. Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch ausgedruckte Unterlagen zukommen. Die unten erwähnte schriftliche Eingabe kann aufgrund der aktuellen unsicheren, epidemiologischen Lage auch bereits vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren erfolgen.
Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon, sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive dem Planungsbericht liegen vom 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden.
Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.
DER GEMEINDERAT
Einwohnerzahlen per Ende 2020
Am 31. Dezember 2020 zählte die Gemeinde 779 Einwohner. Davon sind 732 Schweizer (354 männlich und 378 weiblich). In Hellikon sind 47 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 18 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Im Jahr 2020 gab es 4 Geburten, 10 Todesfälle, 37 Zuzüge und 38 Wegzüge.
DIE EINWOHNERDIENSTE
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Sibylle und Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon, Aussenzugang mit Aussentreppe / Umnutzung Dachgeschoss in Büro / Einliegerwohnung, Parzelle 927, Maienrain 13
DER GEMEINDERAT
ERNEUTE AKTUALISIERUNG: Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Mitwirkungsverfahren
Trotz Änderung der Covid-19-Verordnung vom 11. Dezember 2020 bzw. vom 18. Dezember 2020, sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen bis jetzt noch erlaubt. Um die geltenden Schutzmassnahmen einhalten zu können, bittet der Gemeinderat eine Teilnahme an der Veranstaltung vom 14. Januar 2021, der Gemeindekanzlei ( 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch ) bis zum 11. Januar 2021 anzumelden.
Der Gemeinderat hat entschieden aufgrund der aktuellen Coronasituation mit jeweils max. 20 Personen, die Orientierungsveranstaltung am 14. Januar 2021 in zwei Auflagen hintereinander durchzuführen (jeweils 17.00 bis 19.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und entsprechend die Teilnehmerinnen und Teilnehmer falls nötig aufzuteilen. Die angemeldeten Personen werden spätestens am 12. Januar 2021 über Ihre mögliche Einteilung persönlich informiert. Vorbehalten bleiben kurzfristig geänderte Vorschriften des BAG.
Falls die Teilnehmerzahl dies zulässt, wird wie geplant eine einzige Orientierungsveranstaltung von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr priorisiert. Ebenfalls bietet der Gemeinderat zusätzlich Sprechstunden an, in denen Sie auch im kleineren Rahmen Fragen zur geplanten BNO-Revision persönlich stellen können. Ferner bietet die Gemeindekanzlei gerne auch telefonisch oder per Email Auskunft zu offenen Fragen oder Unklarheiten.
Der Gemeinderat hat des Weiteren ein Schutzkonzept erarbeitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden beim Eingang zum Mehrzweckraum entsprechend instruiert. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Orientierungsveranstaltung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern.
Ab sofort können Sie auch unter https://www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter sämtliche Planunterlagen zum Mitwirkungsverfahren bereits konsultieren. Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch ausgedruckte Unterlagen zukommen. Die unten erwähnte schriftliche Eingabe kann aufgrund der aktuellen unsicheren, epidemiologischen Lage auch bereits vor dem offiziellen Mitwirkungsverfahren erfolgen.
Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Hellikon, sowie der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe inklusive dem Planungsbericht liegen vom 11. Januar 2021 bis und mit 14. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei Hellikon während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefirst schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, eingereicht werden.
Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Art. 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.
DER GEMEINDERAT
Gemeindedaten für 2021
27.03.2021 Holzgant
12.05.2021 Seniorenausflug
04.06.2021 Gemeindeversammlung EWG und OBG
31.07.2021 Bundesfeier
20.08.2021 Jungbürgerfeier
26.11.2021 Gemeindeversammlung EWG und OBG
07.12.2021 Vereinspräsidentensitzung
18.12.2021 Weihnachtsbaumausgabe
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 am 4. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Strassensperrung Maienrain vom 11.01.2021 bis und mit 15.01.2021
Im Zusammenhang des Bauprojektes Neubau eines Holzeinfamilienhauses an der Maienrainstrasse 14, wird aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen die Gemeindestrasse Maienrain auf der Höhe Maienrain 14 vom Montag, 11.01.2021, 08.00 Uhr bis und mit Freitag, 15.01.2021, 17.00 Uhr gesperrt. Die Strasse ist jeweils von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr gesperrt. Am Samstag, 16.01.2020 ist die Gemeindestrasse Maienrain wieder uneingeschränkt befahrbar. Die Zufahrt der umliegenden Liegenschaften ist entweder vom unteren Teil oder vom oberen Teil des Maienrains jederzeit gewährleistet und wird nicht tangiert. Die Einschränkungen der direkten Anwohner / Anstösser sollen auf ein Minimum reduziert werden. Zudem informiert die Bauherrschaft die betroffenen Anstösser rechtzeitig über die alternativen Abfall-Sammelpunkte, da das GAF zu dieser Zeit die Gemeindestrasse nicht bedienen bzw. befahren kann. Fussgänger und Fahrradfahrer können die Strasse jederzeit ungehindert passieren. Der Gemeinderat dankt im Namen der Bauherrschaft für das Verständnis.
DER GEMEINDERAT