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Notfalltreffpunkt Hellikon beim Turnhalleneingang – Hilfe beim Ausfall der Notrufnummern
Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen rasch und wirksam Unterstützung zu bieten, wer-den im Kanton Aargau seit dem 15.10.2020 Notfalltreffpunkte geführt. Wenn bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstützung benötigt wird, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zu-ständigen Stellen wie z.B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton besetzt. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App «Alertswiss» oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert. In unserer Gemeinde Hellikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Turnhalleneingang, Schulstrasse 18, 4316 Hellikon. DER GEMEINDERAT
Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 05. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner und Einwohnerinnen bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf ihr Smartphone. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhal-ten bei einem Sirenenalarm. DER GEMEINDERAT
Informationen zur Steuererklärung 2024
In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2024 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2025 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2025 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen - ohne erfolgte Fristerstreckung - erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wen-den Sie sich bitte an das Regio-Steueramt Wallbach (061 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch). Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie auch unter www.ag.ch/steuern. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Erreichbarkeit Finanzverwaltung
Luka Todorovic, Gemeindesupport GmbH, führt übergangsweise die Finanzverwaltung der Gemeinde Hellikon. Er ist jeweils am Dienstag zu den Bürozeiten anwesend (061 871 01 59). Termine ausserhalb dieses Zeitfensters sind nach vorheriger Anmeldung auch möglich. Zudem ist der Finanzverwalter ad interim täglich per E-Mail, finanzen@hellikon.ch, erreichbar und beantwortet dringende Anliegen innert nützlicher Frist. DER GEMEINDERAT
Aris - Reise ins Herz der Musik
Schon vom grandiosen Musikschul-Familien-Event gehört? Dann wird es höchste Zeit!
Schauen Sie den 1. Teil der Geschichte als Film: https://vimeo.com/1040657639?share=copy#t=0
und sicheren Sie sich für den Live-Event Tickets unter: https://eventfrog.ch/arisreise
» Samstag, 8. Februar 2025 in Kaiseraugst (9.30 / 10.00 / 10.30 Uhr)
» Samstag, 8. Februar 2025 in Rheinfelden (13.30 / 14.00 / 14.30 Uhr)
» Sonntag, 9. Februar 2025 in Zuzgen (13.15 / 13.45 / 14.15 Uhr)
Diese Veranstaltung bietet eine völlig neue Erzählform mit einzigartiger Dimension: einen Mix aus Film, Schauspiel und Live-Musik mit über 350 Beteiligten. So viele haben noch nie an einem Musikschul-Event mitgemacht.
Seien Sie dabei und lassen Sie sich von den musikalischen Künsten unserer Musikschüler-/innen begeistern und von der Live-Musik berühren.
Dauer: 120min
Geeignet: für Gross und Klein
Weitere Infos: www.mu-uf.ch/aris
Einwohnerzahlen per Ende 2024
Am 31. Dezember 2024 zählte die Gemeinde 853 Einwohner/innen. Davon sind 766 Schweizer/innen (379 männlich und 387 weiblich). In Hellikon sind 87 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 21 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Im Jahr 2024 gab es 9 Geburten, 6 Todesfälle, 48 Zuzüge und 40 Wegzüge.
DIE EINWOHNERDIENSTE
Eidgenössische Volksabstimmung vom Sonntag, 09. Februar 2025
Am Sonntag, 09. Februar 2025 finden folgende eidgenössische Abstimmung statt:
- Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 09. Februar 2025, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO
Gemeindeverwaltung bleibt am Sebastianstag geschlossen
Es wird in Erinnerung gerufen, dass der Sebastianstag in Hellikon als Feiertag gilt und damit einem Sonntag gleichgestellt ist. Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Montag, 20. Januar 2025 geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Ressortverteilung Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Anlässlich der Sitzung des Gemeinderats vom 07. Januar 2025 wurde über die Ressortverteilung für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 beraten. Die Ressorts sind wie folgt festgelegt worden:
Gemeindeammann Thomas Rohrer
(Stellvertretung: Josef Hasler):
– Präsidiales, Kommunikation und Information – Justiz und Polizei – Allgemeine Verwaltung und Personal – Ortsbürgergemeinde – Unterhalt öffentlicher Liegenschaften und Anlagen inkl. Friedhof (Hauswart) – Feuerwehr; – Militärwesen und Zivilschutz
Vizeammann Josef Hasler
(Stellvertretung: Dagmar Hasler):
– Raumplanung – Hoch- und Tiefbau (Prüfung Vorprojekte & Vorbesprechungen) – Bau öffentlicher Bauten und Anlagen – Wasser und Abwasserversorgung – Werkleitungen – Strassenbau und Unterhalt Bauzone und Ortsverbindungsstrassen – Orts- und Regionalplanung – Verkehr.
Gemeinderätin Dagmar Hasler
(Stellvertretung: Norbert Suter):
– Hoch- und Tiefbau (Vollzugskontrollen / Bauabnahmen) – Bildung (Kindergarten, Unter- und Oberstufe, Berufsbildung, Musikschule) – Schulraumplanung – Asylwesen.
Gemeinderat Norbert Suter
(Stellvertretung: Helga Gähweiler):
– Finanzen und Steuern – Informatik und Telekommunikation / Energie – Industrie und Gewerbe – Soziale Wohlfahrt (Soziale Dienste und Altersvorsorge) – Gesundheit (Krankenpflege und Spitex) – Kultur – Vereine.
Gemeinderat Helga Gähweiler
(Stellvertretung: Thomas Rohrer):
– Land und Forstwirtschaft – Natur- und Umweltschutz – Unterhalt Gemeindegebiet inkl. Flur- und Waldwege und Winterdienst (Bauamt) – Abfallbewirtschaftung – Sport – Jugendarbeit.
DER GEMEINDERAT
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2024 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Bearbeitung der Sachgeschäfte in die Wege leiten. DER GEMEINDERAT