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Neuigkeiten

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 20. Februar 2020 bis 20. März 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-04 (nachträglich)
Bauherrschaft: Daniel und Annette Meier, Maienrain 25, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Daniel und Annette Meier, Maienrain 25, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Daniel und Annette Meier, Maienrain 25, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: provisorischer Spielturm
Lage: Parzelle 237, Maienrain 25
Zonenart: Wohnzone A
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Waldabstand)

Baugesuch Nr.: 20-05
Bauherrschaft: Jürg und Martina Mahrer, Maienrain 9, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Jürg und Martina Mahrer, Maienrain 9, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Jürg und Martina Mahrer, Maienrain 9, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Renovation Gartenhaus
Lage: Parzelle 215, Maienrain 9
Zonenart: Wohnzone A
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Waldabstand)

Ortsvertretung Hellikon der Pro Senectute Aargau

Die Pro Senectute engagiert sich da, wo ältere Menschen und Angehörige sie brauchen. Die Nähe zur Bevölkerung ist ihnen ein zentrales Anliegen. Deshalb sind sie in jedem Bezirk vertreten. Nicht nur in jedem Bezirk möchte die Pro Senectute mit einer Beratungsstelle vertreten sein, sondern auch in jeder Gemeinde eine oder mehrere Ansprechpersonen für die Bevölkerung haben.

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Ortsvertretung hat Helene Stocker ihren Rücktritt per 31. Dezember 2019 bekanntgegeben. Für das grosse Engagement in der nicht immer einfachen Aufgabe sind wir Helene Stocker sehr dankbar. Wir begrüssen als neue Ortsvertretung Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 061 871 17 70. Sie ist Ansprechperson für die Seniorinnen und Senioren in unserer Gemeinde. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel der Besuch zum 75. Geburtstag unserer Einwohnerinnen und Einwohner oder die Organisation der traditionellen Herbstsammlung.

Informationen zur Steuererklärung 2019

In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2019 zugestellt. Es sind die folgenden Informationen zu beachten:

Easy-Tax
Die Produktion der CD-ROM-Version wurde eingestellt. Ab der Steuererklärung 2019 stehen keine CD’s mehr zur Verfügung. Der Download von Easy-Tax kann unter www.ag.ch/steuern vorgenommen werden.

Fristerstreckungen übers Internet
Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Fristerstreckungen übers Internet

Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Sirenentest 2020

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2020, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sen-sibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung vom 9.2.2020

Am Sonntag, 9. Februar 2020 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:

Eidgenössisch:
 -Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
 -Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Kantonal:
 -Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG)

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 9. Februar 2020, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO

App «VoteInfo»

Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich. DAS WAHLBÜRO

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 6. Februar 2020 bis 6. März 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat ei-nen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Ent-scheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-03
Bauherrschaft: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Markus Hochstrasser, Hauptstrasse 89, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Verlängerung bestehende Stützmauer als Hangsicherung
Lage: Parzelle 905, Hauptstrasse 89
Zonenart: Kernzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Objekt- und Umgebungsschutz).

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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