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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. Februar 2022 bis 21. März 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-05
Bauherrschaft: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon
Projektverfasser: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Öl- durch Pelletsheizung, PV-Anlage Garagendach, Einbau Dachfenster Nordost, div. Umbauarbeiten
Lage: Parzelle 14, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Kantonsstrasse und Gewässerraum)
DIE BAUVERWALTUNG
Holzgant 2022
Am Samstag, 05. März 2022, findet die traditionelle Holzgant statt. Um 14.00 Uhr startet die Begehungsroute hinter der christkatholischen Kirche (Obere Strasse). Die Route führt uns via Maienrain – Moosmatthalde – Moosmatt. Der Abschlusshock findet in der Moosmatt beim Schopf von Simon Schlienger statt. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich willkommen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnahme.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. Februar 2022 bis 14. März 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-04
Bauherrschaft: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG 21-15: Einbau Tore und Verglasung (Lärm-Schutzmassnahmen) und Stützen unter Bedachung auf Stützmauer zu Parzelle 166 (Statik-Massnahmen)
Lage: Parzelle 164, Rebmatt
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Informationen zur Steuererklärung 2021
In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2021 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2022 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2022 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahnungen für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Regio-Steueramt Wallbach (061 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch). Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie auch unter www.ag.ch/steuern. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Eidgenössische Volksabstimmung vom 13.02.2022
Am Sonntag, 13. Februar 2022 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:
- Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
- Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
- Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
- Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmepaket zugunsten der Medien
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu un-terschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 13. Februar 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemein-dekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO