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Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgerichts Rheinfelden vom 12.03.2023; Urnenwahl
Am Bezirksgericht Rheinfelden ist das Amt einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten zur Wahl ausgeschrieben worden. Die Wahl wurde auf den 12. März 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 18. Juni 2023 statt.
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom Freitag, 06. Januar 2023, 12.00 Uhr sind folgende Kandidaturen form- und fristgerecht eingereicht worden:
Bastian Björn, geboren 1981, von Zeiningen AG, in Rheinfelden (SP)
Meier Matthias, geboren 1979, von Schöfflisdorf ZH, in Rheinfelden (FDP)
Suter Emanuel, geboren 1985, von Gipf-Oberfrick AG, in Gipf-Oberfrick (SVP)
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Wahl per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 12. März 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Einkaufsmöglichkeiten in Hellikon
Unser Dorf hat leider keine Läden mehr! Jedoch können verschiedene Produkte für den täglichen Bedarf im Dorf gekauft werden. Im Online-Schalter finden Sie eine Einkaufsliste, die Ihnen einen Überblick über die einheimischen Produkte gibt. Im Dorf einkaufen unterstützt die lokalen Produzenten/Produzentinnen, schont die Umwelt und belebt die Dorfgemeinschaft. Einen guten Einkauf wünscht Ihnen die Landwirtschafts-, Wald- und Naturschutzkommission Hellikon.
Verkehrsbehinderung wegen Abbrucharbeiten
Vom 21.-25. Februar 2023 von 07.00 – 17.00 Uhr sind Abbrucharbeiten beim „Bürgler“ geplant. Mit Verkehrsbehinderungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Riederweg, Bürgler und Höhli. Die Zufahrt sollte immer gewährleistet sein. DER GEMEINDERAT
Niedermattstrasse
Der Gemeinderat lädt die Einwohner von Hellikon zu einer Infoveranstaltung über das Projekt «Erneuerung Niedermattstrasse“ ein, am Mittwoch, 08.03.2023 um 19.00 Uhr im Mehrzweckgebäude. Anstösser und Grundeigentümer wurden zu dem Termin per Brief eingeladen. DER GEMEINDERAT
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Informationen zur Steuererklärung 2022
In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2022 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2023 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2023 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Regio-Steueramt Wallbach (061 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch). Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie auch unter www.ag.ch/steuern. DIE ABTEILUNG FINANZEN