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Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- R. Gebhard + M. Dürr, Stygenholde 8, 4316 Hellikon, Überdachter Sitzplatz, Parzelle 356, Stygenholde
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- EWG Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Ersatz Spielturm, Parzelle 289, Schulstrasse
DER GEMEINDERAT
Holzgant 2024
Am Samstag, 09. März 2024, findet die traditionelle Holzgant statt. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich eingeladen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnehmerschaft. Holzlisten mit Plan liegen auf der Gemeindekanzlei anfangs März auf und werden auf der Homepage aufgeschaltet.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG
Miteinander ist füreinander – Warum Vereine so wichtig sind
Vereine erschaffen Räume des sozialen Miteinanders, wo sich Menschen unabhängig von Alter, Beruf und sozialer Zugehörigkeit begegnen und ihre Interessen miteinander teilen können. Sie bieten Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung, sei es im Feuerwehrverein, als Turner/in, im Musikbereich oder im Naturschutzverein und vieles mehr. Insbesondere in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen tragen Vereine ganz wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens und dem Erhalt kultureller Traditionen bei und gelten als Brückenbauer zwischen den Menschen. Auf unserer Gemeindehomepage finden Sie unter https://www.hellikon.ch/sport_freizeit-uebersicht_vereine ein Vereinsverzeichnis.
DIE ABTEILUNG SOZIALES
Natur findet Stadt
Hellikon ist seit 2023 im Projekt „Natur findet Stadt“ aktiv. In Zusammenarbeit mit dem Naturschutzverein Hellikon hat die Gemeinde bereits eine grosse naturnahe Aufwertung umgesetzt und ermöglicht privaten Projektteilnehmenden eine kostenlose Naturgartenberatung. Machen auch Sie mit und werten Sie Ihren Garten oder Balkon naturnah auf. Auf der Gemeindekanzlei liegen zahlreiche Broschüren auf, z. B. die Broschüre „Mehr Natur im Garten“ der Naturama Aargau. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.naturfindetstadt.ch/projects/hellikon oder https://nsv-hellikon.ch/
DIE BAUVERWALTUNG
Energieberatung Aargau
Die Energieberatung Aargau steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Energie, Energiesparen und Energieeffizienz zur Seite. Welche Energiesparmassnahmen sind für Sie passend, wie wird das gefördert und wie gehen Sie das an? Dazu werden Vor-Ort-Analysen angeboten. Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/energieberatungaargau/ueber-uns
DIE BAUVERWALTUNG
Jubilare 2024
In fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 80, 85, 90 und älteren Einwohner und die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen sowie in der neuen Fricktaler Zeitung die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitungen stellt ihnen die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum in diesem Jahr 2024 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis Ende März 2024 bei der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Gemeindekanzlei erfolgen. Diese wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. DIE EINWOHNERDIENSTE
Noah Gut wird neuer Verantwortlicher Werkhof
Der Gemeinderat freut sich, die Bevölkerung zu informieren, dass Noah Gut, wohnhaft in Wegenstetten, als neuer Verantwortlicher Werkhof gewählt wurde. Er wird seine Tätigkeit ab dem 01. April 2024 in einem 100 %-Pensum aufnehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung heissen Noah Gut schon bald herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Ablehnung Baugesuch
Der Gemeinderat hat folgendes Baugesuch (23-15) abgelehnt:
- APG/SGA, Weidenstrasse 13, Münchenstein, Postfach, 4002 Basel, Neumontage F12-Plakatwerbeträger, Parzelle 21, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Hasler Automobile AG, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon, Installation PV-Anlage Nebengebäude Nordost AGV Nr. 339, Parzelle 944, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 15. Februar 2024 bis 18. März 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-03
Bauherrschaft: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Peter Brogli, Wydenweg 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung
Lage: Parzelle 384, Wydenweg
Zonenart: Kern- und Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
Baugesuch Nr.: 24-04
Bauherrschaft: Björn Bersier, Tempel 9, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Björn Bersier, Tempel 9, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Björn Bersier, Tempel 9, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Dachfenster-Einbau
Lage: Parzelle 169, Tempel
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angege-benen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschnei-den von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Smart Service Portal Kanton Aargau
Das Smart Service Portal ermöglicht der Aargauer Bevölkerung, zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienstleistungen zu bestellen und zu verwalten. Die Dienstleistungen von Kanton und Gemeinde sind jetzt noch näher bei Ihnen – und für immer mehr Dienstleistungen rund um die Uhr geöffnet:
www.ag.ch/de/smartserviceportal#/
DIE GEMEINDEKANZLEI
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr findet im Rathaus Rheinfelden die unentgeltliche Rechtsauskunft statt. Ein Anwalt des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt Ihnen fachkompetente Rechtsauskünfte, löst für Sie einfachere Rechtsprobleme und nennt die zuständigen Stellen und Behörden im Rahmen einer unentgeltlichen Kurzbesprechung. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp DIE GEMEINDEKANZLEI
Mütter- und Väterberatung
Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugsperson von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachberaterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden:
https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php DIE ABTEILUNG SOZIALES
Spitex Fricktal AG
Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Familien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital:
https://www.spitex-fricktal.ch/ DIE ABTEILUNG SOZIALES
Pro Senectute Aarau, Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden
Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr:
https://ag.prosenectute.ch/de.html
DIE ABTEILUNG SOZIALES
Ergänzungsleistungen: Wann besteht ein Anspruch?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau:
https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el
DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Eidgenössische Volksabstimmung vom Sonntag, 03. März 2024
Am Sonntag, 03. März 2024 findet folgende eidgenössische Abstimmung statt:
- Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
- Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 03. März 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-02
Bauherrschaft: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Waldburger AG, Hofmatthübelweg 141, 5277 Hottwil
Bauvorhaben: Vergrösserung Mistlagerplatz (Zuständig BL),
Böschungssicherung mit Stützmauer,
Überdachung Heuabladeplatz/Heu- und Strohlager,
Neubau Kälberstall mit Umlegung Zufahrt
Lage: Parzelle 802, Rütihof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG