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Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 28.3.2019 bis 26.4.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-03
Bauherrschaft: Tobias Fleig, Chesselacker 5, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Tobias Fleig, Chesselacker 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechnisches Büro, Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Sitzplatzverglasung inkl. Glasdach
Balkon Windschutz
Lage: Chesselacker 5, Parzelle 119
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Hundekontrolle 2019
Die Hundetaxe 2019 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so ist die Gemeindekanzlei vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindever-waltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisie-ren. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte im vergangenen Herbst beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2019 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Sollte der Deponieplatz von Herbst 2019 bis Frühling 2020 wieder geöffnet werden, so wird der Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt wieder informieren. DER GEMEINDERAT
SBB Tageskarten
Für Einwohner und Einwohnerinnen von Hellikon, Zuzgen und Zeiningen bietet die Gemeinde Zeiningen drei SBB Tageskarten an. Die Tageskarten werden zu einem Preis von CHF 45.00 pro Stück verkauft. Sie berechtigt die Benützerschaft am Geltungstag zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse auf den Strecken des GA-Bereiches. Für kurzfristig Entschlossene werden die GA’s zu einem Preis von CHF 25.00 pro Karte abgegeben (wenn die Reservation am Vortag erfolgt). An Personen, welche ausserhalb der drei obenstehenden Gemeinden wohnen, werden die Tageskarten erst 10 Tage vor dem gewünschten Datum verkauft. Die Reservation kann online unter www.zeiningen.ch oder telefonisch unter Tel. 061 855 90 11 erfolgen.
Nachträgliche Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18.3.2019 bis 16.4.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-01
Bauherrschaft: Dieter Hasler, Tegerfeldhof 284, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Dieter Hasler, Tegerfeldhof 284, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Dieter Hasler, Tegerfeldhof 284, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Vordach an bestehende Pferdeboxe
Lage: Parzelle 397, Tegerfeldhof
Zonenart: ausserhalb Bauzone; Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.
Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18.3.2019 bis 16.4.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-02
Bauherrschaft: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Fritz Hasler, Trotte 10, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Bauarbeiten an bestehendem Feldschopf
(Befestigung Boden / Ersatz Tor und einzelner morscher Bretter)
Lage: Parzelle 445, Tegerfeld
Zonenart: ausserhalb Bauzone; Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.