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Corona Virus / Kehrichtsentsorgung
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation in der Schweiz, ist bei der Kehrichtentsorgung auf folgendes zu achten: Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in kleinen Plastiksäcken sammeln. Diese Plastiksäcke, ohne zusammenpressen, verknotet in einen schwarzen Norm-Abfallsack stecken und zuhause in einen Abfalleimer mit Deckel werfen. Abfallsack mit den entsprechenden GAF-Vignetten versehen und am Entsorgungstag der Gemeinde, wie immer bis um 07.00 Uhr, bereitstellen (oder Entsorgung in den Presscontainern wo diese vorhanden sind). Wichtig für Haushalte mit erkrankten Personen oder unter Quarantäne:
Auf die Abfalltrennung ist zu verzichten. Alle normalerweise separat gesammelten Abfälle, wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier, alle Kunststoffe, etc., sind mit dem normalen Kehricht zu entsorgen (Infektionsgefahr). Alle Grüngutabfälle aus den Haushalten sind ebenfalls mit dem Kehricht zu entsorgen. Grüngutabfälle nicht in den Kompost, die Bio-Klappe oder einen Grüngutcontainer werfen.
Öffentliche, nicht betreute Sammelstellen (Glas, Alu-Weissblech, etc.):
Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung vorerst zuhause lagern. Falls die Sammelstelle trotzdem benutzt wird: Abstand halten; 2 Meter und die hygienischen Massnahmen, wie Hände desinfizieren, etc. einhalten. DER GAF
Neuer Gemeindeschreiber per 16.3.2020
Ab sofort ist Edoardo Carrico als neuer Gemeindeschreiber in Hellikon tätig und wird sich um die Belange der Helliker/innen kümmern. Edoardo Carrico ist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten telefonisch (Tel. 061 871 01 61) oder per Mail (edoardo.carrico@hellikon.ch) erreichbar. Der Gemeinderat heisst Edoardo Carrico nochmals herzlich willkommen und wünscht ihm viel Freude in seinem neuen Wirkungsfeld. DER GEMEINDERAT
Hundekontrolle 2020
Die Hundetaxe 2020 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so ist die Gemeindekanzlei vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automa-tisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. DIE EINWOHNERDIENSTE
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2020 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Sollte der Deponieplatz von Herbst 2020 bis Frühling 2021 wieder geöffnet werden, so wird der Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt wieder informieren. DER GEMEINDERAT
Kunststoff- / PET Entsorgung und Recycling Kaffeekapseln Hellikon
Die Bevölkerung wird aufgefordert, PET und KUNSTSTOFF korrekt zu trennen und bei der Entsorgungsstelle neben dem Gemeindehaus zu entsorgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sowohl Milch-, Kaffeerahm- und Joghurt-Trinkflaschen als auch Wasch und Putzmittel und Essig, Öl, Salatsaucenflaschen nicht als PET gedeutet wird. Bitte verwenden Sie hierfür die gelben Kunststoffsammelsäcke. Durch eine sorgfältige Trennung der Kunststoffanteile können Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduktion von Ressourcen beitragen. Zudem kann dadurch ihr Hauskehricht um bis zu 50% reduziert werden. Die Sammelsäcke (35 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück zu CHF 14.00) sind auf der Gemeindeverwaltung Hellikon erhältlich.
Auch möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam machen, dass bei der Entsorgungsstelle beim Gemeindehaus einzig Nespresso Aluminiumkapseln recycelbar sind. Kapseln anderer Kaffeeanbieter werden nicht entgegengenommen uns sind separat zu entsorgen.
DER GEMEINDEWERKHOF
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 19.3.2020 bis 17.4.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-07
Bauherrschaft: Herzog Claudio und Schaffner Herzog Denise, Stangenmatt 5, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Herzog Claudio und Schaffner Herzog Denise, Stangenmatt 5, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Herzog Claudio und Schaffner Herzog Denise, Stangenmatt 5, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Flachdach durch Satteldach
Lage: Parzelle 283, Stangenmatt 5
Zonenart: Wohnzone B
Baugesuch Nr.: 20-08
Bauherrschaft: René Isch, Bündtenweg 25, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: René Isch, Bündtenweg 25, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Fensterersatz und Balkonanbau
Lage: Parzelle 600, Mühle 90
Zonenart: Landwirtschaftszone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.
Forstarbeiten / Sperrung Ortsverbindungsstrasse Neulig
Vom Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020, bleibt die Ortsverbindungsstrasse bis zum Neulighof gesperrt. Die Strasse bleibt auch über Nacht gesperrt. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Signalisierungen und Wegweiser vor Ort. DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN UND DER GEMEINDERAT
Bauarbeiten K494 / Sperrung Schulstrasse infolge Schachtumbau
Aktuell sind die Umbauarbeiten des Hochwasserentlastungsbauwerkes, welches sich im Knoten Hauptstrasse K 494 / Schulstrasse befindet, im vollen Gange. Für diese Arbeiten muss die Zu- und Wegfahrt K494 / Schulstrasse gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt wie bereits letztes Jahr im Zusammenhang mit dem Brückenneu-bau über die Oberdorfstrasse / Stygli. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Signalisierungen und Wegweiser vor Ort. DER GEMEINDERAT
Was man im Wald darf und was nicht
Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz oder einer seltenen Blume. Das kann zu Konflikten führen – was nicht nur dem friedlichen Miteinander schadet, sondern letztlich auch dem Wald. Der Wald steht allen offen. Der Zutritt ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat darum einen Wald-Knigge mit 10 Verhaltenstipps für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Der Wald-Knigge schliesst mit einem Thema, das vielen Waldbesuchenden zu wenig bewusst ist. Immer mehr Leute gehen auch in der Dämmerung und nachts in den Wald. Doch gerade dann sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Die Broschüre (Wald-Knigge) kann bei Interesse auf der Gemeindeverwaltung oder via Homepage bezogen werden. DER GEMEINDERAT
Jahresrückblick 2019
Der Jahresrückblick 2019 steht kurz vor der Vollendung. Allen Mitwirkenden bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die interessanten Berichte, Rückblicke und wertvollen Arbeiten. An all diejenigen, welche den Jahresrückblick in Zukunft in gedruckter Form erhalten möchten, können dies noch bis 15.3.2020 der Gemeindeverwaltung (gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder telefonisch unter 061 871 01 61) melden. Nur jene mit Rückmeldung erhalten ab nächstem Jahr ein gedrucktes Exemplar. Für alle anderen ist der Jahresrückblick in elektronischer Form auf www.hellikon.ch abrufbar. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 5.3.2020 bis 3.4.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 20-06
Bauherrschaft: Regula Moser, Keltenweg 5, 5028 Ueken
Grundeigentümer: Regula Moser, Keltenweg 5, 5028 Ueken
Projektverfasser: Rothenfluh Partner Architekten, Murbacherstrasse 25, 6003 Luzern
Bauvorhaben: Neubau Holzeinfamilienhaus
Lage: Parzelle 900, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A