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Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Steve Simon, Rebmatt 1, 4316 Hellikon, Rückbau Gebäudeteil / Ausbau Dachgeschoss / Umbau bestehende Liegenschaft AGV Nr. 111, Parzelle 184, Rebmatt / Ochsengasse
- Tanya Liechti, Hauptstrasse 1, 4316 Hellikon, Wohnhausumbau, Parzelle 552, Hauptstrasse
- P. + B. Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon, Ersatz Elektroheizung durch Pelletanlage / Bau Stahlkamin, Parzelle 262, Hauptstrasse
- Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon, Projektänderung zu BG 21-15: Einbau Tore und Verglasung (Lärm-Schutzmassnahmen) und Stützen unter Bedachung auf Stützmauer zu Parzelle 166 (Statik-Massnahmen), Parzelle 164, Rebmatt
- N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon, Ersatz Öl- durch Pelletheizung / PV-Anlage / Garagendach / Einbau Dachfenster Nordost / div. Umbauarbeiten, Parzelle 14, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 31. März 2022 bis 03. Mai 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-02
Bauherrschaft: A. Hasler + S. Widmer, Ryburgstrasse 5, 4313 Möhlin
Grundeigentümer: A. Hasler, Ryburgstrasse 5, 4313 Möhlin
Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage und Pool-Anlage
Lage: Parzelle 946, Obere Strasse
Zonenart: Kernzone / Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gesucht
Bund, Kanton und Gemeinden bereiten sich auf die Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine vor. Wer der Gemeinde Wohnraum zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, mit Gemeindeammann Thomas Rohrer (079 211 01 14) oder der Gemeindekanzlei (061 871 01 61) Kontakt aufzunehmen. In diesem Zusammenhang hat der Kanton die Gemeinden aufgefordert, bis Montag, 21.03.2022, ihre Reserveplätze mitzuteilen. Die Gemeinde Hellikon verfügt per sofort keine Reserveplätze, könnte aber im Notfall mit leichten baulichen Massnahmen die leerstehende Kochschule in eine Notunterkunft umfunktionieren. DER GEMEINDERAT
Aktuelle Informationen und Antworten auf Fragen rund um die Ukraine-Krise Kontakt:
Sowohl das Staatsekretariat für Migration (SEM) als auch der Kantonale Sozialdienst (KSD) ergänzen und aktualisieren ihre Webseiten laufend. Viele Informationen können unter www.sem.admin.ch oder www.ag.ch/ukraine abgerufen werden. Bei weiterführenden Fragen rund um das Asyl- und Flüchtlingswesen im Zusammenhang mit der Ukraine wenden Sie sich an die Ukraine-Hotline: 062 835 11 33 oder ukraine@ag.ch
Gastfamilie für ukrainische Geflüchtete:
Die Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Aargau (062 835 20 20) hat auf ihre Website Fragen im Zusammenhang mit privater Hilfe (Unterbringung, Unterstützung etc.) gesammelt und beantwortet. Falls Sie sich ebenfalls als Gastfamilie oder Gastgeber/in anmelden wollen, wird empfohlen sich auf folgende Seiten anzumelden: www.fluechtlingshilfe.ch oder www.campax.org
Geldspenden:
Wenn Sie für die Flüchtlinge aus der Ukraine eine Geldspende machen möchten, wird empfohlen, sich direkt an die Glückskette zu wenden. Die Glückskette arbeitet mit 25 etablierten Organisationen zusammen. Auch diese können mit einer Geldspende bedacht werden. Bitte prüfen Sie bei anderen Spende-Möglichkeiten vorab deren Seriosität.
Bevölkerungsschutz:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat auf seiner Website zu Themen wie Schutzräume, Notvorrat, Jodtabletten etc. informiert. In Bezug auf die aktuelle Situation ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung durchzuführen und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Betreffend Notvorrat sollte die Bevölkerung in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. In Bezug auf die aktuelle Lage ist die Einnahme von Jodtabletten nicht erforderlich. Aufgrund der Distanz zwischen der Schweiz und der Ukraine ist es unwahrscheinlich, dass die Jodtabletten in der Schweiz notwendig werden. In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk wurden Jodtabletten in der Vergangenheit vorsorglich an alle Personen verteilt. Für diese Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von CHF 5.00 bezogen werden. DER GEMEINDERAT
Hundekontrolle 2022
Die Hundetaxe 2022 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / gemeindeverwaltung@hellikon.ch).
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. DIE EINWOHNERDIENSTE
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2022 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Geh-wege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angege-benen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. März 2022 bis 18. April 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-07
Bauherrschaft: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Projektverfasser: N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Sanierung Fassade / Ersatz Aussentreppe & Dachziegel
Lage: Parzelle 81, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Jahresrückblick 2021
Der Jahresrückblick 2021 steht kurz vor der Vollendung. Allen Mitwirkenden bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die interessanten Berichte, Rückblicke und wertvollen Arbeiten. An all diejenigen, welche den Jahresrückblick in gedruckter Form erhalten möchten, können dies noch bis 15.03.2022 der Gemeindeverwaltung (gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder telefonisch unter 061 871 01 61) melden. Nur jene mit einmaliger Rückmeldung, Liste wird Jahr für Jahr laufend ergänzt, erhalten ein gedrucktes Exemplar. Für alle anderen ist der Jahresrückblick in elektronischer Form ab April 2022 auf https://www.hellikon.ch/portraet-jahresrueckblick abrufbar. DIE GEMEINDEKANZLEI
Holzgant 2022
Am Samstag, 05. März 2022, findet die traditionelle Holzgant statt. Um 14.00 Uhr startet die Begehungsroute hinter der christkatholischen Kirche (Obere Strasse). Die Route führt uns via Maienrain – Moosmatthalde – Moosmatt. Der Abschlusshock findet in der Moosmatt beim Schopf von Simon Schlienger statt. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich willkommen, an die-sem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnahme.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG
Verkehrsbehinderung / Renovation Dachgeschoss Ochsengasse
Mit dem Beginn des Dachgeschossausbaus an der Ochsengasse 21 ist mit Behinderungen zu rechnen. Am Mittwoch, 2. März 2022 wird ein Kran für voraussichtlich 4 Wochen (bis Ende März 2022) gestellt. Die Zufahrt für die Anstösser sollte aber jederzeit gewährleistet sein.
DER GEMEINDERAT
«AEW Energiebatzen» - 15'000 Franken für Aargauer Vereine und Institutionen
Am 1. März geht es wieder los: Im Rahmen des «AEW Energiebatzen» können Aargauer Ver-eine und Institutionen zwischen 1'000 und 5'000 Franken für die Umsetzung ihrer Projekte gewinnen. Nach der erfolgreichen Lancierung im letzten Jahr, hat sich die AEW Energie AG entschieden, die Spendenaktion auch in diesem Jahr durchzuführen und so einen zusätzlichen Beitrag zur Attraktivität des Kantons Aargau zu leisten. Die Siegerprojekte im letzten Jahr hätten vielseitiger nicht sein können: Während es im Sommer der Ferienpass Mutschellen•Bremgarten•Wohlen auf den ersten Platz schaffte, sicherte sich im Herbst der Pumptrack Würenlingen 5'000 Franken. Aber auch Vereine wie beispielsweise der Tierpark Bad Zurzach, die Gugge Hoppers oder das Sozialprojekt Theater Gaga kamen in den Genuss der «Energiebatzen». Also ein bunter Mix aus sportlichen, sozialen und kulturellen Projekten. Am 1. März startet die Projekteinreichungsphase: Aargauer Vereine und Institutionen können vom 1. März bis 10. April ihr Projekt unter www.aewenergiebatzen.ch einreichen. Vom 11. bis 24. April heisst es dann, täglich für das eigene Projekt abstimmen und das private Umfeld aktivieren, dasselbe zu tun. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält 5'000 Franken, die Projekte auf den Plätzen 2 und 3 je 2'500 Franken und die Projekte auf den Plätzen 4 bis 8 1'000 Franken. Die AEW Energie AG freut sich auf viele spannende Projekte, die den Aargau noch lebenswerter machen. AEW Energie AG Unternehmenskommunikation