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Präzisierung BG 19-04 Verlängerung der Auflagefrist
Für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen (BG 19-04) reichte die Swisscom (Schweiz) AG dem Gemeinderat am 28.3.2019 Baugesuchsunterlagen zur Prüfung und Beurteilung ein. Das Bauvorhaben wurde im amtlichen Publikationsorgan “Fricktal Info“ vom 10.4.2019, respektive im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 12.4.2019, ausgeschrieben und liegt noch bis 14.5.2019 während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
In der Zwischenzeit wurde die Swisscom (Schweiz) AG um Erläuterungen zum BG 19-04 gebeten. Dabei hält sie fest, dass mit dem BG 19-04 Funkdienstleistungen im Frequenzband 700 MHz, 1400MHz und 3400MHz in Betrieb genommen werden soll. Ob ein Frequenzband beispielsweise 700 MHz, mit der 5G Technologie oder der 4G Technologie betrieben wird, ändert weder an den angegebenen Leistungen noch an der Abstrahlcharakteristik der Antenne und den Anlagegrenzwerten an den OMEN etwas. Zudem will die Swisscom (Schweiz) AG festhalten, dass die Anlagegrenzwerte an den vier höchstbelasteten Orten mit empfindlicher Nutzung bei weitem eingehalten sind.
Um Transparenz zu schaffen, ist es dem Gemeinderat ein Bedürfnis, auf die zusätzliche Inbetriebnahme der 5G Technologie in Zusammenhang mit dem BG 19-04 auf-merksam zu machen. Das Bauvorhaben wird wie folgt präzisiert:
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen für die Inbetriebnahme der 5G Technologie der Mobilversorgung
Entsprechend wird die Auflagefrist verlängert und das BG 19-04 liegt noch bis 28.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 26.4.2019 bis 27.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Ge-gen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-08
Bauherrschaft: David Mäder, Rebmatt 21, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: David Mäder, Rebmatt 21, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Rebmatt 23, Parzelle 101
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Karfreitag, 19.4.2019, bis und mit Ostermontag, 22.4.2019, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 23.4.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Strassensperrung Oberdorf vom 18.4.2019
Infolge Belagsarbeiten bleibt die Gemeindestrasse Oberdorf am Donnerstag, 18.4.2019, im Bereich der Liegenschaft Oberdorf 3 (Neubau MFH) gesperrt. Ab Freitag, 19.4.2019, ist die Gemeindestrasse Oberdorf wieder uneingeschränkt befahrbar. Während dem Belagseinbau wird eine Umleitung über die Gemeindestrasse Obermatt signalisiert. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Erteilte Bau- / Abbruchbewilligungen 1. Quartal 2019
- BG 17-24, Hasler Moritz, Abbruch Schopf und Gartenhaus, Bürgler, Parzelle 585
- BG 18-20, Nägelin Stefan und Stephanie, Ersatz Elektroheizung durch Luft / Wasser- Wärmepumpe, Hauptstrasse 72, Parzelle 20
Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 15.4.2019 bis 14.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-04
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, 4052 Basel
Grundeigentümer: Swisscom Broadcast AG, Ostermundigenstrasse 99, 3050 Bern
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen
Lage: Parzelle 488, Eich / Maierai
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.
Nachträgliche Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 15.4.2019 bis 14.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-06
Bauherrschaft: Nussbau Christoph und Maria, Bürgler 9, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Nussbau Christoph und Maria, Bürgler 9, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Brogle Walter, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Anpassung Zufahrt und Umgebungsgestaltungsarbeiten
Lage: Parzelle 588, Bürgler
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.
Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle
Seit rund einem Jahr stellt die Gemeinde eine Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt etc.) zur Verfügung. Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Sammelstelle ist vom April bis Oktober wieder wöchentlich jeweils am Dienstag von 17.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Termine im GAF-Kalender eingetragen sind und künftig nicht mehr im Fricktal Info publiziert werden. Wir danken für die Kenntnisnahme. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Holzgant 6.4.2019
Am Samstag, 6. April 2019, findet die traditionelle Holzgant statt. Um 13.30 Uhr startet die Begehungsroute bei der Linde im Rieder und führt uns durch den Oberen Buchholdeweg, Niederalmed, Neulig, Talenacher, Oberer Rinnholdenweg. Die Lagerplätze der einzelnen Holzschläge sind in einem Waldplan verzeichnet, welcher auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden kann. Das Holz in der Stockeholde kann vorgängig mit Forstbetriebsleiter Urs Jakober besichtigt werden. Der Abschlusshock findet im Wyd (Waldeingang unten) statt. Bei schlechter Witterung lassen wir die Holzgant beim Dreschschopf ausklingen. Auch Neuzuzüger sind herzlich willkommen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnahme. DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG
Was man im Wald darf und was nicht
Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz oder einer seltenen Blume. Das kann zu Konflikten führen – was nicht nur dem friedlichen Miteinander schadet, sondern letztlich auch dem Wald. Der Wald steht allen offen. Der Zutritt ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat darum einen Wald-Knigge mit 10 Verhaltenstipps für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Der Wald-Knigge schliesst mit einem Thema, das vielen Waldbesuchenden zu wenig bewusst ist. Immer mehr Leute gehen auch in der Dämmerung und nachts in den Wald. Doch gerade dann sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Die Broschüre (Wald-Knigge) kann bei Interesse auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Belagssanierung K494 IO und AO Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten
Gerne informieren wir Sie hiermit über die anstehenden Bauarbeiten an der K 494 Hauptstrasse Hellikon. Das Projekt umfasst umfangreiche Arbeiten an sämtlichen Werkleitungen und am Strassenoberbau zwischen der Schulstrasse und der Gemeindegrenze Hellikon/Zuzgen. Die Bauarbeiten beginnen am 08. April 2019 und dauern voraussichtlich bis August 2020. Grundsätzlich erfolgen die Bauarbeiten jeweils halbseitig in mehreren Etappen à ca. 150 – 200 m. Dabei wird der Verkehr über die ganze Bauzeit einseitig mittels Lichtsignalanlagen geführt. Um einen möglichst speditiven Bauvorgang gewährleisten zu können, werden wann immer möglich 2 Arbeitsequipen (Innerorts und Ausserorts) eingesetzt. Aufgrund der vorhandenen Strassenbreiten erfolgen zuerst hauptsächlich die Bauarbeiten auf der Westseite (Seite Möhlinbach), welche bis ca. Herbst 2019 dauern. Die Zugänge für die Fussgänger werden jederzeit gewährleistet. Die Buslinie 89 verkehrt wie gewohnt. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Signalisationen und Wegweiser vor Ort. Die Kehrricht- und Grünabfuhr findet wie gewohnt statt. Kleinere Behinderungen lassen sich leider nicht immer vermeiden. Die Bauunternehmung und die Bauleitung sind bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Gerne hilft Ihnen auch der vor Ort anwesende Polier, Urs Mohler weiter, falls Sie ein Anliegen haben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen für weitere Auskünfte zum Projekt selbstverständlich gerne zu Verfügung. DER GEMEINDERAT
Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Für die Dauer der Baustelle „“K494, Hauptstrasse, Strassenbau und Werkleitungen“
- Gemeindestrasse Niedermatt / Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (2.01), Zubringerdienst gestattet
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 30.3.2019 bis 29.4.2019, beim Gemeinderat Hellikon einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und Begründung enthalten. DER GEMEINDERAT
Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Für die Dauer der Baustelle „“K494, Hauptstrasse, Strassenbau und Werkleitungen“
- Höchstbreite 3.00 Meter
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 30.3.2019 bis 29.4.2019, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und Begründung enthalten. DEPARTEMENT BVU, ABT. TIEFBAU, UNTERABT. VERKEHRSMANAGEMENT
Internetauftritt Gemeinde Hellikon / Jahresrückblick 2018
Ab sofort werden auf der Homepage Hellikon Impressionen zu laufenden Projekten aufgeschaltet. Als neustes Beispiel können Sie den Baufortschritt der Hochwasserschutzmassnahmen sowie der Wasserleitungsersatzarbeiten (Spühlbohrung) mitverfolgen. Ebenso ist der Jahresrückblick jeweils auf der Gemeindewebsite in elektronischer Form abrufbar. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie informieren, dass der Jahresrückblick 2018 Anfang April an alle Haushaltungen verteilt wird. Alle, die künftig ein Exemplar in gedruckter Form erhalten möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung per Mail an die gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder telefonisch unter 061 871 01 61. DIE GEMEINDEVERWALTUNG