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Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- N. + U. Suter, Hauptstrasse 18, 4316 Hellikon, Sanierung Fassade / Ersatz Aussentreppe & Dachziegel, Parzelle 81, Hauptstrasse
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT
Entsorgung Pferdekot
Vermehrt sind bei der Gemeindeverwaltung Meldungen eingetroffen, dass der Pferdekot nicht korrekt entsorgt wird und auf öffentlichen Strassen liegen bleibt. Reitende sind verpflichtet, den Pferdekot auf befestigten Strassen aufzunehmen und selbst zu entsorgen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere veunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. DER GEMEINDERAT
Eidgenössische Volksabstimmung vom 15.05.2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:
Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
Bundesbeschluss vom 01. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Aargauische Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeiten der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)» vom 04. Juni 2020
Steuergesetz (StG); Änderung vom 07. Dezember 2021
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu un-terschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 15. Mai 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 15.04.2022, bis und mit Ostermontag, 18.04.2022, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 19.04.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 14. April 2022 bis 16. Mai 2022 auf der Ge-meindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-06
Bauherrschaft: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Verlängerung best. Balkon / Überdachung Westfassade / Wintergarten / Carport
Lage: Parzelle 934, Ebene
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Heiko Herzog, Brunnenhof 292, 4316 Hellikon, Um- und Anbau Milchvieh-Laufstall, Parzelle 800, Brunnenhof
DER GEMEINDERAT
Strassensperrungen Obere Strasse, Rebmatt, Chesselacker, Ochsengasse und Tempel
Ab 11. April 2022 ist der Ausbau des Swisscom-Glasfasernetzes geplant. Mit Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Obere Strasse, Rebmatt, Chesselacker, Ochsengasse und Tempel. Die Anwohner werden mit Flyer der Firma Multinet entsprechend informiert. Die Zufahrt sollte von einer Seite her immer gewährleistet sein. DER GEMEINDERAT