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Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Soder/Brogli + Brogli/Voneschen, Batastrasse 2 + Schupfarterstrasse 7, 4313 Möhlin + 5074 Eiken, Neubau 2 EFH, Parzelle 312 + 948, Bürgler 1 + 3
- Mario Müller, Rebmatt 11, 4316 Hellikon, Abstellplatz, Parzelle 177
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- Reto Hasler, Wydenmatt 5, 4316 Hellikon, Terrassenplatz, Parzelle 930
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 20. April 2023 bis 22. Mai 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-04
Bauherrschaft: Philipp Müller, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Philipp Müller, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Loris Aquilano, Maisprachweg 14, 4314 Zeiningen
Bauvorhaben: Abbruch bestehender Schopf und Ersatz/neue Fenster
Lage: Parzelle 250, Maienrain 32
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 07.04.2023, bis und mit Ostermontag, 10.04.2023, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 11.04.2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) o-der Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen . DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG