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Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben über Auffahrt vom Donnerstag, 09.05.2024, bis und mit Sonntag, 12.05.2024, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 13.05.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon, Erneuerung Flurwege und Wasserversorgung / Periodische Wiederinstandstellung (PWI), Parzellen 468, 470, 459, 460, 404, 403, 402, 401, 399, Gebiet Wabrig
DER GEMEINDERAT
Strassensperrung
Die Strasse Rieder/Bürgler wird nun nach Abschluss der Bauarbeiten der Neubauten und vom AEW in den nächsten 2 Wochen wieder komplett Instand gestellt. Dabei wird zum Teil der gesamte Belag erneuert. Es ist daher nicht immer möglich für die Anwohner zu ihren Liegenschaften zu kommen. Der Unternehmer ist aber bemüht, die Einschränkungen so klein als möglich zu halten. Über das genaue Datum an welchem dann der Belag eingebaut wird und gar keine Zufahrtsmöglichkeit besteht, werden die Anwohner noch informiert.
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. April 2024 bis 27. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-09
Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Projektverfasser: BTB Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Renovation Betriebsleiterwohnung und Ausbau Holzlager zu Nebenräumen und Büro
Lage: Parzelle 716, Neulig
Zonenart: Landwirtschafszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Sensibilisierung und Bitte
Bei uns im Dorf ist es noch üblich, dass auch nichtmotorisierte Menschen auf den Quartierstrassen unterwegs sind. Entweder als Fussgänger, auch viele Kinder, als Velofahrer oder mit sonstigen fahrzeugähnlichen Geräten, mit Kinderwagen oder Hunden an der Leine. Die meisten Quartierstrassen sind bei uns ohne Trottoir, so dass diese Strassenbenützer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Da diese Fahrbahn auch von Autofahrern, Führer von grossen landwirtschaftlichen Fuhrwerken oder Baumaschinen benutzt werden, kann es bei mangelnder Vorsicht und Rücksicht zu gefährlichen Situationen kommen. Bedenken Sie, auf unseren schmalen Strassen müssen Sie auf die halbe Sichtweite anhalten können, auf den zum Teil unübersichtlichen Strecken und Rechts-Vortritts-Situationen bedeutet dies eine achtsame und vorsichtige Fahrweise mit der entsprechenden Geschwindigkeitsgestaltung. Also fahren Sie bitte vorsichtig und mit der nötigen Aufmerksamkeit. Besten Dank. DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18. April 2024 bis 20. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-08
Bauherrschaft: Gemeindeverband Feuerwehr Wabrig, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrmagazin
Lage: Parzelle 40, Schulstrasse
Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen – ÖBA / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Gewässerraum)
DIE BAUVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon, Installation PV-Indach-Anlage Gegenfirst nordostseitig, Parzelle 254, Hauptstrasse 67
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 05. April 2024 bis 06. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-07
Bauherrschaft: F. Kolb, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: F. Kolb + S. Lee, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Projektverfasser: F. Kolb, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Gewächshaus, Installation Plug-&-Play PV-Anlage Geländer Garagendach Süd-West, mobile Treppe Garagendach, Fachwerkbau (optisch) Giebel Schopf
Lage: Parzelle 146, Hauptstrasse 84
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG