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Kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 18. Mai 2025
Am Sonntag, 18. Mai 2025 finden folgende kantonale Abstimmungen statt:
- Steuergesetz (StG; Änderung vom 03. Dezember 2024
- Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» vom 12. Juni 2024
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu un-terschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 18. Mai 2025, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO
Gemeindeversammlungsbeschluss vom 04. April 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 04. April 2025 veröffentlicht. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 09. Mai 2025.
I. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 623 / Anwesende 139 / gefasster Beschluss: Rückweisung Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon.
DER GEMEINDERAT
Rückzug Baugesuch
Nachfolgendes Baugesuch wurde durch die Bauherrschaft zurückgezogen:
Baugesuch Nr.: 24-14
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel
Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 10. April 2025 bis 09. Mai 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-03
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel
Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Gemeindekanzlei bleibt aufgrund der Klausurtagung geschlossen
Die Gemeindekanzlei bleibt aufgrund der Klausurtagung am Montag, 14.04.2025, geschlossen. Ab Dienstag, 15.04.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 18.04.2025, bis und mit Ostermontag, 21.04.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 22.04.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG