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Neuigkeiten

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25.6.2020 bis 27.7.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 20-14
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon / Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon (Parz. 715) / Sabine Waldmeier (Parz. 714 / 716)
Projektverfasser: Koch+Partner, Gabriel Gisler, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Belagsausbau Zufahrt / Vorplätze Neulighof
Lage: Parzelle 714 / 715 / 716, Neulighof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

Urnenabstimmungsbeschlüsse vom 7.6.2020 / Rechtskraft

Nach unbenütztem Ablauf der Stimmrechtsbeschwerdefrist sind sämtliche Beschlüsse der Urnenabstimmung vom 7. Juni 2020 am 17. Juni 2020 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT

TNW Jahresabonnemente / Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2019/2020

Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet. DIE ABTEILUNG FINANZEN

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Belagsarbeiten

In den nächsten Wochen werden im Rahmen der 2. Etappe der Periodischen Wiederinstandstellung (PWI) Hellikon die restlichen Drainagen im Gebiet Rieder, Zelg/Walledal und Wabrig gespült. Ab Juli werden Bauarbeiten an den Belagswegen in den Gebieten Neulig/Rütihöfe und Zelg/Walledal ausgeführt, was generell zu Verkehrsbehinderungen führen kann.

Im Zeitraum Juli-September finden abschnittsweise umfassende Belagsarbeiten (Querungen/Belagsersatz/Belagshocheinbau) statt, was die vorübergehende Sperrung der jeweiligen Wegabschnitte erfordert. Nach Möglichkeiten werden Umleitungen über die angrenzenden Flurwege signalisiert. Die Signalisation und die Abschrankungen sind während der gesamten Bauzeit strikte zu beachten.

Wir empfehlen Ihnen, in dieser Zeit das Gebiet grossräumig zu umfahren und bitten um Verständnis für die Behinderungen. Die Bauleitung und die Bauunternehmung bemühen sich, diese möglichst gering zu halten. DER GEMEINDERAT

Geschwindigkeitskontrolle 28.05.2020

Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte am 28.05.2020 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch. Bei der Kontrolle wurden total 481 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 14 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 65 km/h gemessen. DER GEMEINDERAT

Wasseruntersuchung auf Chlorothalonilabbauprodukte

Im Mai 2020 wurden die Quellen von Hellikon auf Abbauprodukte von Chlorothalonil untersucht. Alle Proben wiesen einen tieferen Wert auf, als der festgelegte Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter. Das Helliker Wasser gilt als einwandfrei und kann ohne Einschränkungen konsumiert werden. DER GEMEINDERAT.

Absage Bundesfeier 1. August 2020

Der Gemeinderat hat sich schweren Herzens entschieden, die 1. Augustfeier aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht durchzuführen. Die Gesundheit der Gäste hat für den Gemeinderat höchste Priorität. Trotz aktuellen Lockerungen des Versammlungsverbotes sind die zu erwartenden Auflagen und Einschränkungen schwer abschätzbar bzw. umsetzbar. Daher wurde der Entscheid gefällt, auf die Durchführung der diesjährigen Bundesfeier zu verzichten. DER GEMEINDERAT

Fledermaus-Abendspaziergang Hellikon

Der Jurapark Aargau organisiert viele spannende Exkursionen im Kanton. Im Wegenstettertal leben seltene Fledermäuse. Nach einer kurzen Einführung in die Lebensweise dieser faszinierenden Tiere und deren Bedeutung für das Tal als Insek-tenjäger und Dachstockbewohner begeben wir uns auf einen gemütlichen Spaziergang. Am Waldrand, entlang des Möhlinbaches, und beim Naturschutzweiher können Sie mit Detektoren den Rufen der nächtlichen Jäger lauschen. Zudem informiert Pro Natura Aargau über den Stand des Umbaus der denkmalgeschützten Trotte in Wegenstetten, in dem die seltenen Grossen Hufeisennasen ihre Wochenstube haben. Der nächste Fledermaus-Spaziergang findet neu (statt am 27. Mai 2020) am Samstag, 27. Juni 2020 in Hellikon statt. Die Führung beginnt um 20 Uhr beim Gemeindehaus, Schulstrasse 19, und dauert ca. zwei Stunden. Für Erwachsene kostet der Eintritt CHF 10 und für Kinder CHF 5. Wir empfehlen Ihnen eine Stirn- oder Taschenlampe und evtl. ein Feldstecher mitzubringen. Gerne können Sie sich beim Jurapark (062 877 15 04 / anmeldung@jurapark-aargau.ch) anmelden. JURAPARK AARGAU.

Abstimmungsergebnisse der Urnenabstimmung vom 7. Juni 2020

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Recht (GPR) werden die Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 07.06.2020 veröffentlicht. Mit der Stimmrechtsbeschwerde gemäss § 65 Abs. 1 GPR kann die Verletzung des Stimmrechts geltend gemacht werden. Die Beschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses der Abstimmung eingeschrieben bei der zuständigen Beschwerdeinstanz einzureichen (§ 68 Abs. 1 GPR).

Statistische Angaben: Anzahl Stimmberechtigte 607 / Stimmrechtsausweise brieflich 181 / davon ungültige Stimmabgaben brieflich 1 / Stimmrechtsausweise Urne 3 / Total gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 183 / Stimmbeteiligung 30.1 %

Vorlage 1a „Sanierung Schulstrasse – Verpflichtungskredit“: Eingelangte Stimmzettel 183 / Leere 0 / Ungültige 0 / Ja-Stimmen 142 / Nein-Stimmen 41. Genehmigung des Verpflichtungskredites für die Anpassung und Instandstellung der Schulstrasse ab Abzweiger K494 bis und mit Einlenker Niedermatt über CHF 330‘000.00 mit einem Nettoanteil der Gemeinde Hellikon in Höhe von CHF 245‘000.00.

Vorlage 1b „Sanierung Schulstrasse – Grenzbereinigungen“: Eingelangte Stimmzettel 183 / Leere 0 / Ungültige 0 / Ja-Stimmen 144 / Nein-Stimmen 39. Übertragung der Befugnis an den Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt (siehe Vorlage 1a), Grenzbereinigungen, respektive Verträge über Landerwerbe und Landveräusserungen, abzuschliessen.

Vorlage 2 „Sanierung Deponie Neulig – Verpflichtungskredit“: Eingelangte Stimmzettel 183 / Leere 1 / Ungültige 0 / Ja-Stimmen 120 / Nein-Stimmen 62. Genehmigung des Verpflichtungskredites für die Rekultivierung / ökologische Aufwertung der ehemaligen Deponie Neulig über CHF 63‘000.00. DAS WAHLBÜRO

Gemeindeverwaltung an Fronleichnam geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, vom Donnerstag, 11.06.2020, bis und mit Sonntag, 14.06.2020, geschlossen. Am Montag, 15.06.2020, sind wir zu den neuen Öffnungszeiten wieder für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Schalter mit neuen Öffnungszeiten wieder geöffnet

Anfang Juni 2020 beginnt die dritte und letzte Etappe der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Gemeindekanzlei nimmt dies zum Anlass den bis anhin geschlossenen Schalter wieder zu öffnen. Die Erkenntnisse der letzten Monate haben aufgezeigt, dass viele Anfragen per Telefon, online oder per Post behandelt werden konnten. Zudem wurden Wunschtermine für das persönliche Vorbeikommen am frühen Morgen, späten Abend oder über den Mittag wahrgenommen. Diese Erkenntnisse veranlassen die Gemeindeverwaltung den Schalterbesuch zukünftig definitiv zu folgenden Öffnungszeiten zu gewährleisten: Montag 07.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 – 18.30 Uhr und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr durchgehend. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Gemeindeschreiber Edoardo Carrico bleibt grundsätzlich zu den „üblichen“ Bürozeiten täglich erreichbar. Teilzeit-Verwaltungsangestellten Gemeindeschreiber Stellvertreterin Tamara Schafroth und Leiter Finanzen Markus Weder passen ihre Arbeitszeit den neuen Schalteröffnungszeiten entsprechend an.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Mutterschaftsvertretung Gemeindeschreiber Stv.

Die Gemeindeschreiber Stellvertreterin Tamara Schafroth sieht Mutterfreuden entgegen und tritt voraussichtlich ab Mitte Juni bis Ende November 2020 den Mutterschaftsurlaub an. Ab 1. Juni 2020 bis 30. November 2020 wird sie durch Sabrina Stalder und Patricia Freiermuth, Gemeinde Zuzgen vertreten. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Abstimmung am Sonntag

Am Sonntag, 7. Juni 2020, findet die Urnenabstimmung zu den dringlichen Verpflichtungskrediten „Sanierung Schulstrasse“ und „Sanierung Deponie Neulig“ statt. Die Bevölkerung wird gebeten sich in hoher Teilnehmerzahl an dieser Abstimmung zu beteiligen. Sie können Ihre Stimme auch am Wahlsonntag von 09.00 – 09.30 Uhr direkt an der Urne in der Gemeindekanzlei abgeben. Der Gemeindebriefkasten wird pünktlich um 09.30 Uhr zum letzten Mal geleert. Später eingereichte Abstimmungscouverts können nicht mehr berücksichtigt werden. DAS WAHLBÜRO

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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