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TNW Jahresabonnemente / Schuljahr 2022/2023
Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2022/2023 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden. DIE GEMEINDEKANZLEI
TNW Jahresabonnemente / Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2021/2022
Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 3. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Baugesuchspublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. Juni 2022 bis 02. August 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-13
Bauherrschaft: Gregor Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sylvia Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Kaufmann Kaminbau, Schybenstuckweg 42, 4323 Wallbach
Bauvorhaben: Stahlrohrkamin an West-Fassade für Holzherd Stückholz
Lage: Parzelle 915, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 22-14
Bauherrschaft: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Teil-Rückbau Dachfläche und Einbau Dachflächenfenster beim Anbau (Schopf)
Lage: Parzelle 174, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Strassensperrungen Obere Strasse, Rebmatt, Chesselacker, Ochsengasse und Tempel
Ab 22. Juni 2022 sind die Abschlussarbeiten des Ausbaus des Swisscom-Glasfasernetzes geplant. Mit Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Obere Strasse, Rebmatt, Chesselacker, Ochsengasse und Tempel. Die Zufahrt sollte von einer Seite her immer gewährleistet sein. DER GEMEINDERAT
Empfang Turnverein Hellikon am Sonntag, 26. Juni 2022
Der Turnverein Hellikon nimmt am Wochenende vom 24.-26.Juni 2022 am Aargauischen Kantonalturnfest teil. An dieser Stelle wünschen wir dem Turnverein Hellikon bereits jetzt viel Erfolg und gutes Gelingen.
Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am Sonntagnachmittag, 26. Juni 2022, dem Turnverein Hellikon mit Applaus einen glanzvollen Empfang zu bereiten. Die Musikgesellschaft holt die turnenden Vereine bei der Abzweigung zur Mühle ab und begleitet sie zum Rössli. Dort erhält die ganze Bevölkerung ein Gratisgetränk offeriert von der Gemeinde. Der Gemeinderat freut sich auf einen tollen, stimmungsvollen Empfang und hofft auf viele Anwesende.
DER GEMEINDERAT
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- N. + B. Ismajlaj, Stangenmatt 3, 4316 Hellikon, Überdachung Terrasse / Balkonerweiterung, Parzelle 284, Stangenmatt
DER GEMEINDERAT
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 03. Juni 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 03.06.2022 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 11.07.2022.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 286 / Anwesende 18 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021; Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 612 / Anwesende 51 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021; Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021; Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: K494 Wasserleitungen Kantonsstrasse, Erneuerung Hochwasserentlastungen, Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse K494, Hochwasserschutz Möhlinbach, Schulstrasse Strassenanpassung; Zustimmung Projektierungskredit Sanierung Niedermatt, Zustimmung Verpflichtungskredit Umbau / Sanierung Kindergarten.
DER GEMEINDERAT
Abgelehntes Baugesuch
Der Gemeinderat hat folgendes Baugesuch abgelehnt:
- Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, 4052 Basel, Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen für die Inbetriebnahme der 5G Technologie der Mobilversorgung, Parzelle 488, Eich
DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Fronleichnam, Donnerstag, 16. Juni 2022, ganztägig geschlossen. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 03. Juni 2022
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 03.06.2022, ein. Diese findet wieder im Mehrzweckraum statt. Neh-men Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021
5. Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2021
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 (inklusive Spezialfinanzierung / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2021
5. Kreditabrechnung K494: Wasserleitungen Kantonsstrasse
6. Kreditabrechnung Erneuerung: Hochwasserentlastungen
7. Kreditabrechnung K494: Strassenbeleuchtung Kantonsstrasse
8. Kreditabrechnung Hochwasserschutz Möhlinbach
9. Kreditabrechnung Schulstrasse Strassenanpassung
10. Verpflichtungskredit Sanierung Niedermatt
11. Verpflichtungskredit Umbau/Sanierung Kindergarten
12. Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei ab dem 19. Mai 2022 zur Einsichtnahme auf. DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben am Pfingstmontag, 06.06.2022, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 07.06.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT