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Bundesfeier
Am 1. August 1919 wurden die Statuten des TV Hellikons unterzeichnet und Johann Ruflin als erster Oberturner erkoren. Die diesjährige Bundesfeier steht somit im Zeichen des TV-Jubiläums und findet am Mittwoch, 31. Juli 2019, statt. Die Highlights aus den letzten 100 Jahren seit der Gründung des TV Hellikon wird an diesem Abend immer wieder ein Thema sein. Weiter wird Regierungsrat Alex Hürzeler die Festansprache zum 1. August halten. Musikalisch und turnerisch wird der Abend umrahmt durch die Musikgesellschaft Hellikon, das Geräteturnen Hellikon sowie weiteren Gästen. Wir freuen uns auf einen unterhaltsamen und abwechslungsreichen Abend zusammen mit der ganzen Dorfbevölkerung. Die Organisatoren / die mitwirkenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch und auf eine gemütliche und unterhaltsame Feier mit Ihnen. DER GEMEINDERAT
Geschwindigkeitskontrolle 11.06.2019 - 25.06.2019
Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte in der Zeitspanne vom 11.06.2019 – 25.06.2019 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch.
• Bei der Kontrolle in Fahrtrichtung Zuzgen wurden total 14‘967 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 218 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 77 km/h gemessen.
• Bei der Kontrolle in Fahrtrichtung Wegenstetten wurden total 14‘228 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 105 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 81 km/h gemessen.
DER GEMEINDERAT
Vorübergehende Verkehrsbeschränkung / Veränderte Verkehrsführung 2. bis 4. August 2019
Für die Dauer der Festivitäten (vom 2. bis und 4. August 2019) werden nachfolgende Verkehrsbeschränkungen verfügt.
- Schulstrasse / Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01)
Anwohner sowie Veloverkehr gestattet
- Einbahnverkehr ab Abzweiger Mühle via Gemeindestrassen Bündtenweg, Oberdorf und Stygli
Das vorliegende Verkehrskonzept wurde durch den Gemeinderat am 29.7.2019 genehmigt. Der Gemeinderat und die Veranstalter danken für das Verständnis. DER GEMEINDERAT
Vorsicht beim Feuern im Freien im Kanton Aargau
Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Bevölkerung weiterhin zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme. Die Gefahrenstufe bleibt unverändert (Stufe 3 von 5). Da die Niederschlagsmengen der letzten Tage auf Kantonsgebiet sehr unterschiedlich ausgeprägt waren, sind regionale Verfügungen und somit Verschärfungen durch die Gemeinden möglich.
Im Wald sollen weiterhin nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Meter zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen und das Sicherheitskonzept ist in jedem Fall mit der Gemeinde abzustimmen. Auch hier gilt es, die Windverhältnisse zu berücksichtigen. Für kurzfristig angelegte Parkplätze auf Stoppelfeldern und Wiesen sind entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen, da durch überhitze Autos oder landwirtschaftliche Fahrzeuge grosse Brandgefahr besteht. Bei entsprechenden Anlässen sind die Parkmöglichkeiten sowie ein Sicherheitskonzept ebenfalls mit der Gemeinde abzusprechen.
Weitere Informationen finden sie unter http://rfo.bevoelkerungsschutz-unteresfricktal.ch/
DER GEMEINDERAT
Budget 2020
Eingaben und Anträge von Privaten, Vereinen, Kommissionen und Behörden für das Budget 2020 sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis 31. Juli 2019 einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. DER GEMEINDERAT.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 am 15. Juli 2019 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT
TNW Jahresabonnemente / Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2018/2019
Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstattet. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Grillieren im Wald
Rausgehen in den Wald, ein Feuer machen und Cervelat bräteln – das ist Sommer. Doch leider bleibt das Grillfeuer nicht immer da, wo es soll. Oft sind Waldbrände eine Folge von Unwissen und Unachtsamkeit. Wer im Wald bräteln will, sollte sich darum über die regionalen Begebenheiten informieren. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt BAFU (www.waldbrandgefahr.ch) finden sich Angaben zur aktuellen Risikolage. Wenn Sie Feuer im Wald machen möchten, benutzen Sie wenn möglich bestehende Feuerstellen. Beaufsichtigen Sie das brennende Feuer und löschen Sie dieses immer vor dem weggehen. Bei starkem Wind oder starker Trockenheit sollte Feuer vermieden werden. Durch Verantwortungsvolles Handeln zollen Sie dem Wald und seinen Bewohnern Respekt und helfen, Brände zu vermeiden. Alle sind im Wald willkommen – aber es gilt zu bedenken: Jeder Wald hat einen Eigentümer, dieser ist für ein rücksichtsvolles Verhalten dankbar. DER GEMEINDERAT
Erteilte Bau- / Abbruchbewilligungen 2. Quartal 2019
- BG 18-12, Kups Horst und Michel Monika, Wohnungseinbau (Umnutzung DG) - Anbau Balkon mit Zugangstreppe, Riederweg 19, Parzelle 586
- BG 19-01, Hasler Dieter, Vordach an bestehende Pferdeboxe, Tegerfeldhof, Parzelle 397
- BG 19-02, Hasler Fritz, Bauarbeiten an bestehendem Feldschopf (Befestigung Boden / Ersatz Tor und einzelner morscher Bretter), Tegerfeld, Parzelle 445
- BG 19-03, Fleig Tobias, Sitzplatzverglasung inkl. Glasdach sowie Balkonwindschutz, Chesselacker 5, Parz. 119
- BG 19-05, Hasler Astrid und Hasler Stefan, Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Maienrain 3, Parzelle 209
- BG 19-08, Mäder David, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Rebmatt 23, Parzelle 101
- BG 19-13, Rohrer Martin und Daniela, Fest installierter Gartenpool, Hauptstrasse 90, Parzelle 268
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. DER GEMEINDERAT
Prüfungserfolg Linda Bytyqi
Linda Bytyqi hat ihre kaufmännische Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung erfolgreich abgeschlossen und durfte am 28. Juni 2019 das wohlverdiente eidgenössische Fähigkeitszeugnis entgegennehmen. Der Gemeinderat und Verwaltung gratulieren Linda von ganzem Herzen zu diesem Erfolg und wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute, viel Glück und Erfolg. DIE GEMEINDEVERWALTUNG UND DER GEMEINDERAT
Nachträgliche Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 8.7.2019 bis 6.8.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-15
Bauherrschaft: ARGE Hellikon, Rudolf Wirz Strassen- und Tiefbau AG, Oristalstrasse 98, 4410 Liestal
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Hasler Peter, Hauptstrasse 6, 4316 Hellikon
Projektverfasser: ARGE Hellikon, Rudolf Wirz Strassen- und Tiefbau AG, Oristalstrasse 98, 4410 Liestal
Bauvorhaben: Temporärer Installationsplatz für die Dauer der Sanierungsarbeiten K494
Lage: Parzellen 78 und 575, Hauptstrasse
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.