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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. Juli 2021 bis 30. August 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-16
Bauherrschaft: Heinz Meier, Schaffhauserstrasse 24, 4332 Stein
Grundeigentümer: Heinz Meier, Schaffhauserstrasse 24, 4332 Stein
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 90, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Bundesfeier – Nachtrag: Lampionumzug
Die diesjährige Bundesfeier findet am Samstag, 31. Juli 2021, statt. Ab 18.00 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Die musikalische Eröffnung durch die Musikgesellschaft und die offizielle Begrüssung durch den Gemeindeammann finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Der Frauenturnverein organisiert für die Kinder einen Lampion-Umzug. Dieser findet beim Eindunkeln statt. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen. DER GEMEINDERAT
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angege-benen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzu-schneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschnei-den von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
Neophyten - Einjähriges Berufkraut
Dichte Bestände verändern die Artenzusammensetzung der heimischen Vegetation stark. Ins-besondere können konkurrenzschwache Arten verdrängt werden, v.a. in mageren Wiesen und Weiden sowie an ruderalen Standorten. Angesichts der aktuell starken Ausbreitung sind auch grosse Schäden an seltenen und gefährdeten Arten denkbar. Bekämpfung: Das Einjährige Berufkraut lässt sich einfach samt Wurzeln ausreissen. Aus der Samenbank keimen aber noch über Jahre neue Pflanzen aus. Deshalb muss das Blühen und Fruchten der Art konsequent verhindert werden. Weitere Details finden Sie demnächst in ihrem Briefkasten oder ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles/Neuigkeiten! Helfen Sie mit! Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neo-phyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren. Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg. Meldungen zu Fundstandorten nimmt auch die Gemeindeverwal-tung per Mail (gemeindeverwaltung@hellikon.ch) entgegen. DER GEMEINDERAT
Notfalltreffpunkt Hellikon beim Turnhalleneingang – Hilfe beim Ausfall der Notrufnum-mern
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Das hat der Ausfall der Notruf-nummern in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2021 gezeigt. Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen rasch und wirksam Unterstützung zu bieten, werden im Kanton Aargau seit dem 15.10.2020 Notfalltreffpunkte geführt. Wenn bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstüt-zung benötigt wird, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z.B. dem Kantona-len Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton besetzt. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leis-tungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App «Alertswiss» oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert. In unserer Gemeinde Hellikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Turnhalleneingang, Schulstrasse 18, 4316 Hellikon. DER GEMEINDERAT
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Wegebauarbeiten II
In der Verzweigung Stockenrain / Trotte finden ebenfalls Bauarbeiten statt. Ab dieser Woche ist hier ebenfalls mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. DER GEMEINDERAT
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Wegebauarbeiten I
In den nächsten Wochen werden im Rahmen der Etappe 3A der Periodischen Wiederin-standstellung (PWI) Hellikon Instandstellungsarbeiten an einzelnen Belagswegen im Gebiet Wabrig ausgeführt, sowie die Mergelwege in den Gebieten Neulig und Wabrig neu überführt. Diese Massnahmen können generell zu Verkehrsbehinderungen führen. Voraussichtlich im September müssen dann die Belagswege nach einer Flächenreinigung bis zum Aufbringen der Oberflächenbehandlung tageweise gesperrt werden. Nach Möglichkeiten werden Umleitungen über die angrenzenden Flurwege signalisiert. Die Signalisation und die Abschrankungen sind während der gesamten Bauzeit strikte zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Zeit das Gebiet grossräumig zu umfahren und bitten um Verständnis für die Behinderungen. Die Baulei-tung und die Bauunternehmung bemühen sich, diese möglichst gering zu halten. DER GEMEINDERAT
Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet am Samstag, 31. Juli 2021, statt. Ab 18.00 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Die musikalische Eröffnung und die offizielle Begrüs-sung finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen. DER GEMEINDERAT
Verkehrsbehinderung / Bauarbeiten Strasse Ebene
Mit dem Beginn der Bauarbeiten für den EFH Neubau Ebene 10 ist mit Behinderungen zu rechnen. Die Zufahrt für die Anstösser sollte aber zu jederzeit entweder vom Tempel und von der Trotte her gewährleistet sein. DER GEMEINDERAT
Gemeindeversammlungsbeschlüsse/Rechtskraft
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 04. Juni 2021 am 12. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.
DER GEMEINDERAT
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
DER GEMEINDERAT
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT
TNW Jahresabonnemente / Schuljahr 2021/2022
Die beim Schulsekretariat der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon bestellten Grundkarten bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2021/2022 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift bezogen werden. DIE GEMEINDEKANZLEI
Merkblatt Sonderabfälle - Annahme Drogerien - GAF 2021
Untenaufgeführtes Merkblatt für die Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen aus dem GAF Gebiet.
Merkblatt: Sonderabfälle aus Haushaltungen
Annahmestellen für Bewohner aus dem GAF - Verbandsgebiet:
Möhlin: Drogerie Venzin, Hauptstrasse 58
Rheinfelden: Park-Drogerie in der Migros, Lindenstrasse Entsorgung gratis, Höchstmenge 5 kg; (Gilt nicht für gewerbliche und industrielle Betriebe)
angenommen werden aus Haushaltungen:
- Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Klebstoffe
- Säuren, Laugen, Holzschutzmittel
- Farben (wasserlöslich) und Emulsionen
- Farben (lösemittelhaltig)
- Chemikalien (Herbizide, Fungizide, Insektizide, usw.)
- Fotochemikalien
- Spraydosen
- Alte Medikamente
Grössere Mengen Sonderabfälle aus Privathaushalten (Bspw. aus Hausräumungen), oder aus gewerblichen und industriellen Betrieben, können bei Firma Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost, gegen Gebühr entsorgt werden.