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Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon, Überdachung Hinterhof und Anbau Balkon / Granitstehlen (Einfriedung), Parzelle 164, Rebmatt
DER GEMEINDERAT
Prämienverbilligung 2022
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2022 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2019 nötig. Im September 2021 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2021 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2021 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2022 läuft bis Ende 2021.
Veränderungen melden
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen wegen Wegebauarbeiten
Die Abrand- und Belagsflickarbeiten der 3. Etappe PWI Hellikon im Gebiet Wabrig sind weitgehend ausgeführt. In den nächsten Tagen erfolgen noch Risssanierungen an den Belagswegen, bei den Kieswegen wird die Mergelüberführung vorbereitet.
Vom Dienstag, 31. August bis 1. September 2021 werden die Belagswege gesperrt (vollflächige Strassenreinigung, Oberflächenbehandlung). Nach dem Bitumen- und Kiesauftrag werden die Wege umgehend für den Verkehr freigegeben.
Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Sperrung und Ausführung der OB-Arbeiten auf den 7./8. September 2021. Die Mergelüberführung ist ab dieser Woche vorgesehen (ebenfalls witterungsabhängig).
Wir empfehlen Ihnen bis Mitte September das Gebiet grossräumig zu umfahren und bitten um Verständnis für die Behinderungen. Die Bauleitung und die Bauunternehmung bemühen sich, diese möglichst gering zu halten.
Gemeinderat Hellikon
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- André Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon, Lagerplatzvergrösserung mit Überdachung, Parzelle 120, Rebmatt
DER GEMEINDERAT
Wahlversammlung (Gemeinderat und Kommissionen) vom 18. September 2021 / Neue Behörden- und Kommissionsmitglieder gesucht
Kandidaturen Amtsperiode 2022/2025 - Folgende bisherige Gemeinderatsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl: Als Gemeindeammann von Hellikon kandidiert der bisherige Gemeinde-ammann Thomas Rohrer. Er ist seit 2018 im Gemeinderat. Das Amt als Vizeammann möchte Josef Hasler, Gemeinderat seit 2006, beibehalten. Dagmar Hasler, seit 2014 im Gemeinderat Hellikon und Michael Lang, seit 2020 im Gemeinderat, stellen sich ebenfalls zur Wiederwahl. Folgender Gemeinderat stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl: Bernhard Joller, seit 2014 im Gemeinderat, verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Kandidaturen Kommissionen - Folgende Bisherige werden wieder kandidieren: Finanzkom-mission (3): Fabienne Waldmeier, Barbara Gassmann. Steuerkommission (3): Richard Birrer, Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Steuerkommission Ersatz (1): Marc Meier. Wahlbüro (2): Peter Hufschmid, Helene Stocker. Wahlbüro Ersatz (2): Martina Gisin.
Offener Sitz Gemeinderat, Wahlbüro Ersatz und Finanzkommission - Für den frei wer-denden Sitz als Mitglied des Gemeinderates, als Ersatzmitglied des Wahlbüros und als Mitglied der Finanzkommission konnten noch keine Kandidaten/-innen gefunden werden. Interessierte dürfen sich gerne melden.
Bei Fragen zur Wahlversammlung bzw. zu den Erneuerungswahlen gibt das Wahlbüro oder die Gemeindekanzlei gerne Auskunft (Tel. 061 871 01 61). DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 05. August 2021 bis 06. September 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthal-ten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-17
Bauherrschaft: Gina Waldmeier, Ochsengasse 21, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Gina Waldmeier, Ochsengasse 21, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Renovation Dach, Dachgeschoss, West- und Südfassade, Vorplatz
Vebundsteine ergänzen
Lage: Parzelle 168, Ochsengasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Geh-wege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angege-benen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzu-schneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschnei-den von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leis-ten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. DER GEMEINDERAT