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Parzelle 724.2 / Ausschreibung Pachtland
Die Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:
- Parzelle 724.2, Mittsiberg (Neulig), Kulturland, 158 Aren
Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.
Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis Donnerstag, 15. September 2022 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt der zuständige Gemeinderat 079 211 01 14 gerne Auskunft. DER GEMEINDERAT
Inserat Vermietung Kochschule
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Sylvia + Gregor Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon, Stahlrohrkamin an West-Fassade für Holz-Herd Stückholz, Parzelle 915, Maienrain
DER GEMEINDERAT
Prämienverbilligung 2023
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2023 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2020 nötig. Im September 2022 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2022 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2022 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2023 läuft bis Ende 2022.
Veränderungen melden
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. DIE SVA-ZWEIGSTELLE
Erteilte Baubewilligung / Publikation gemäss Art. 15 und 27 VRPG
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, 4052 Basel, Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen für die Inbetriebnahme der 5G Technologie der Mobilversorgung [nach Beschwerde seitens Bauherrschaft beim Regierungsrat / nach Aufforderung seitens Rechtsdienst des Regierungsrates, das abgelehnte Baugesuch bis zum 18. August 2022 ohne Kostenfolge und Verfahrenskosten einer Wiedererwägung zu unterziehen], Parzelle 488, Eich. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tage seit Zustellung bzw. in diesem Fall zeitgleich seit Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 16. August 2022 beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Vor dem Regierungsrat gelten die Rechtsmittelstillstandsfristen nicht. Die Beschwerdefrist die von der beschwerdeführenden Partei selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person zu unterzeichnen ist, muss einen Antrag und eine Begründung ent-halten, d.h. es ist a) anzugeben, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen dieser Entscheid verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdefrist beizu-legen (Art. 43 Verwaltungsrechtspflegegesetz). Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
DER GEMEINDERAT
Aufruf zum Wassersparen!
Die langanhaltende Hitze und Trockenheit hat unsere Wasserreserven stark verringert. Zudem ist die Speisung bei den Quellfassungen merklich zurückgegangen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken. Insbesondere ist auf das Autowaschen und ein übermässiges Bewässern von Gärten und Grünflächen zu verzichten (Giesskanne statt Gartenschlauch verwenden). Der Gemeinderat appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und dankt für die Unterstützung der entsprechenden Sparmass-nahmen. DER GEMEINDERAT
Aufruf zum Wassersparen!
Die langanhaltende Hitze und Trockenheit hat unsere Wasserreserven stark verringert. Zudem ist die Speisung bei den Quellfassungen merklich zurückgegangen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken. Insbesondere ist auf das Autowaschen und ein übermässiges Bewässern von Gärten und Grünflächen zu verzichten (Giesskanne statt Gartenschlauch verwenden). Der Gemeinderat appelliert an die Eigenver-antwortung der Bevölkerung und dankt für die Unterstützung der entsprechenden Sparmass-nahmen. DER GEMEINDERAT
Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund des Personalausfluges und an Mariä Himmelfahrt geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben aufgrund des jährlichen Personalausfluges und an Mariä Himmelfahrt am Montag, 15.08.2022 und Mittwoch, 17.08.2022 ganztägig geschlossen. Für dringende Fälle (Todesfall) hat die Gemeindekanzlei eine Pikettnummer eingerichtet: 079 154 83 38. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Gewinnerhaus GmbH, Wiholde 5, 4317 Wegenstetten, Neubau EFH mit Einliegerwohnung, Parzelle 146, Trotte
- Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon, Neubau Autounterstand, Anbau Vordach, Anbau Überdachung und Vergrösserung Balkon, Parzelle 934, Ebene
- Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, 4052 Basel, Umbau der bestehenden Mobil-funkanlage mit neuen Antennen für die Inbetriebnahme der 5G Technologie der Mobilversor-gung [nach Beschwerde seitens Bauherrschaft beim Regierungsrat / nach Aufforderung seitens Rechtsdienst des Regierungsrates, das abgelehnte Baugesuch bis zum 18. August 2022 ohne Kostenfolge und Verfahrenskosten einer Wiedererwägung zu unterziehen], Parzelle 488, Eich
DER GEMEINDERAT