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Verfall der Steuern 2021
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2021 bis 31.10.2021 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2021 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% be-rechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG
Wasserzähler ablesen
In den nächsten Wochen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG
Kommunale und Eidgenössische Volksabstimmung vom 26.09.2021
Am Sonntag, 26. September 2021 werden den Stimmberechtigten die folgenden kommunalen und eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Kommunal: Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Hellikon (Obligatorisches Referendum);
Eidgenössisch: Volksinitiative vom 02. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht be-steuern»;
Eidgenössisch: Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle).
Die teilrevidierte Gemeindeordnung untersteht dem Obligatorischen Referendum, d. h. sie muss zuerst von der Gemeindeversammlung und dann von den Stimmberechtigten an der Urne genehmigt werden. An der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2021 erfolgte bereits der erste Schritt der Genehmigung, wo der Teilrevision der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt wurde. Nun folgt der zweite Schritt der Genehmigung: kommunale Urnenabstimmung (obligatorisches Referendum).
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel (kommunal und eidgenössisch) sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 26. September 2021, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Wahlversammlung vom 18. September 2021 / Wahlresultate
Von den 608 Stimmberechtigten waren 68 bzw. 11.2% an der Wahlversammlung anwesend. Die Versammlung wurde von Herrn Peter Hufschmid, Präsident Wahlbüro, geleitet.
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 34 Stimmen. Gewählt sind:
-Thomas Rohrer, bisher, 64 Stimmen
-Josef Hasler, bisher, 64 Stimmen
-Dagmar Hasler, bisher, 57 Stimmen
-Michael Lang, bisher, 64 Stimmen
-Norbert Suter, neu, 62 Stimmen
Wahl des Gemeindeammanns
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 34 Stimmen. Gewählt ist:
-Thomas Rohrer, bisher, 60 Stimmen
Wahl des Vizeammanns
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 35 Stimmen. Gewählt ist:
-Josef Hasler, bisher, 56 Stimmen
Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 34 Stimmen. Gewählt sind:
-Richard Birrer, bisher, 66 Stimmen
-Amandus Brogle, bisher, 64 Stimmen
-Manuela Waldmeier, bisher, 66 Stimmen
Wahl eines Ersatzmitglieds der Steuerkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 33 Stimmen. Gewählt ist:
-Marc Meier, bisher, 64 Stimmen
Wahl von 3 Mitgliedern der Finanzkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 33 Stimmen. Gewählt sind:
-Barbara Gassmann, bisher, 65 Stimmen
-Fabienne Waldmeier, bisher, 65 Stimmen
-Sibylle Schatzmann, neu, 59 Stimmen
Wahl von 2 Mitgliedern des Wahlbüros
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 34 Stimmen. Gewählt sind:
-Peter Hufschmid, bisher, 61 Stimmen
-Helene Stocker, bisher, 61 Stimmen
Wahl von 2 Ersatz-Mitgliedern des Wahlbüros
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 36 Stimmen. Gewählt sind:
-Martina Gisin, bisher, 61 Stimmen
-Patrizia Binkert, neu, 56 Stimmen
Mit einer Wahlbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse beim Regierungsrat einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (Art. 66 ff GPR).
DAS WAHLBÜRO
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Gina Waldmeier, Ochsengasse 21, 4316 Hellikon, Renovation Dach, Dachgeschoss, West- und Südfassade / Vorplatz Verbundsteine ergänzen, Parzelle 168, Ochsengasse
DER GEMEINDERAT
Aktualisierung: Einladung zur Wahlversammlung vom 18. September 2021 – keine Zertifikatspflicht, aber Maskentragpflicht – Gemeinderat gesucht
Aktuelle Covid-Bestimmungen
Der Bundesrat hat per 13. September 2021 eine neue Massnahme zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen: es wird zu den geltenden Schutzmassnahmen eine Ausweitung der Zertifikatspflicht eingeführt. Davon ausgenommen bleiben Treffen von Parlamenten und Gemeinde- bzw. Wahlversammlungen. Nach wie vor gilt aber während der Wahlversammlung eine Maskentragpflicht, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern. Aus oben genannten Gründen findet auch die anschliessende Behörden- und Kommissionsfeier zwingend draussen statt.
Stimmrechtsausweis mitnehmen
Vorletzte Woche haben die Helliker Stimmberechtigten die Einladung zur Wahlversammlung erhalten. Der beiliegende Standart-Stimmrechtsausweis nehmen Sie bitte direkt an die Wahlversammlung mit. Dieser dient Ihnen als Legitimation zur Teilnahme an der Wahlversammlung. Die Urnenöffnungszeit auf dem Stimmrechtsausweis ist nicht zu beachten. Die Wahlversammlung findet am Samstag, 18. September 2021, 13.30 Uhr, in der Turnhalle Hellikon statt.
Kandidaturen Amtsperiode 2022/2025
Folgende bisherige Gemeinderatsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl: Als Gemeindeammann von Hellikon kandidiert der bisherige Gemeindeammann Thomas Rohrer. Er ist seit 2018 im Gemeinderat. Das Amt als Vizeammann möchte Josef Hasler, Gemeinderat seit 2006, bei-behalten. Dagmar Hasler, seit 2014 im Gemeinderat Hellikon und Michael Lang, seit 2020 im Gemeinderat, stellen sich ebenfalls zur Wiederwahl. Folgender Gemeinderat stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl: Bernhard Joller, seit 2014 im Gemeinderat, verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Kandidaturen Kommissionen
Folgende Bisherige werden wieder kandidieren: Finanzkommission (3): Fabienne Waldmeier, Barbara Gassmann. Steuerkommission (3): Richard Birrer, Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Steuerkommission Ersatz (1): Marc Meier. Wahlbüro (2): Peter Hufschmid, Helene Stocker. Wahlbüro Ersatz (2): Martina Gisin.
Offener Sitz Gemeinderat
Für den frei werdenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates konnten noch keine Kandidaten/-innen gefunden werden. Interessierte dürfen sich gerne melden.
Neue Kandidatur Finanzkommission
Folgende Kandidatur (neu) für den offenen Sitz in der Finanzkommission (3) ist in der Zwischenzeit eingegangen: Sibylle Schatzmann
Neue Kandidatur Wahlbüro Ersatz
Folgende Kandidatur (neu) für den offenen Sitz im Wahlbüro als Ersatz-Mitglied (2) ist in der Zwischenzeit eingegangen: Patrizia Binkert.
Bei Fragen zur Wahlversammlung bzw. zu den Erneuerungswahlen gibt das Wahlbüro oder die Gemeindekanzlei gerne Auskunft (Tel. 061 871 01 61).
DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI
AEW Energiebatzen
Einladung zur Wahlversammlung vom 18. September 2021 – Stimmrechtsausweis mitnehmen
Stimmrechtsausweis mitnehmen
Letzte Woche haben die Helliker Stimmberechtigten die Einladung zur Wahlversammlung erhalten. Der beiliegende Standart-Stimmrechtsausweis nehmen Sie bitte direkt an die Wahlversammlung mit. Dieser dient Ihnen als Legitimation zur Teilnahme an der Wahlversammlung. Die Urnenöffnungszeit auf dem Stimmrechtsausweis ist nicht zu beachten. Die Wahlversammlung findet am Samstag, 18. September 2021, 13.30 Uhr, in der Turnhalle Hellikon statt. Direkt im Anschluss findet die Behörden- und Kommissionsfeier statt.
Kandidaturen Amtsperiode 2022/2025
Folgende bisherige Gemeinderatsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl: Als Gemeindeammann von Hellikon kandidiert der bisherige Gemeindeammann Thomas Rohrer. Er ist seit 2018 im Gemeinderat. Das Amt als Vizeammann möchte Josef Hasler, Gemeinderat seit 2006, beibehalten. Dagmar Hasler, seit 2014 im Gemeinderat Hellikon und Michael Lang, seit 2020 im Gemeinderat, stellen sich ebenfalls zur Wiederwahl. Folgender Gemeinderat stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl: Bernhard Joller, seit 2014 im Gemeinderat, verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Kandidaturen Kommissionen
Folgende Bisherige werden wieder kandidieren: Finanzkommission (3): Fabienne Waldmeier, Barbara Gassmann. Steuerkommission (3): Richard Birrer, Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Steuerkommission Ersatz (1): Marc Meier. Wahlbüro (2): Peter Hufschmid, Helene Stocker. Wahlbüro Ersatz (2): Martina Gisin.
Offener Sitz Gemeinderat und Wahlbüro Ersatz
Für den frei werdenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates und als Ersatzmitglied des Wahlbüros konnten noch keine Kandidaten/-innen gefunden werden. Interessierte dürfen sich gerne melden.
Neue Kandidatur Finanzkommission
Folgende Kandidatur (neu) für den offenen Sitz in der Finanzkommission (3) ist in der Zwischenzeit eingegangen: Sibylle Schatzmann
Bei Fragen zur Wahlversammlung bzw. zu den Erneuerungswahlen gibt das Wahlbüro oder die Gemeindekanzlei gerne Auskunft (Tel. 061 871 01 61).
DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Heinz Meier, Schaffhauserstrasse 24, 4332 Stein, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 90, Rebmatt
DER GEMEINDERAT
Kunststoff-Sammlung GAF - was und was nicht
Verschiedentlich wurde der GAF angefragt zur gemischten Kunststoffsammlung aus Haushaltungen.
Was sollte wirklich in der Kunststoffsammlung entsorgt werden und was nicht. Zudem, wo wird die Ware aufbereitet und zu welchen Produkten.
Die gemischte Kunststoffsammlung aus Haushaltungen aus dem GAF Gebiet wird in Möhlin gepresst und geht im Container nach DE-Rheinfelden zur Firma Vogt Plastics GmbH.
Näher kann man es fast nicht mehr haben...
https://www.vogt-plastic.de/de/home.html
Nach dem Sortieren gibt es gewisse Kunststoffabfälle welche nicht recycelt werden können und in der KVA in Basel oder allenfalls in einem Zementwerk als Brennstoffersatz, verbrannt werden. Wärme und Strom wird erzeugt.
Ein Teil der RE-Granulate kommt wieder in die Schweiz beispielsweise zur Firma UTZ in Bremgarten.
https://www.utzgroup.ch/
Ein grosser Teil wird auch in der Autoindustrie verbaut.
Eine Studie der FHNW aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, dass die Sammlung durch den GAF durchaus Sinn macht, ökologisch und ökonomisch.
Flyer Container - Hauskehricht - GAF - Vignetten
Zerrissene Kehrichtsäcke und somit verschmutzte Strassen, das muss nicht sein.
Der GAF empfiehlt den Haushalten die Beschaffung eines kleinen, schwarzen 140 Liter Kehrichtcontainers.
Diese Kehrichtcontainer müssen nicht registriert werden. Es erfolgt keine Abrechnung nach Gewicht!
Die Kehrichtsäcke werden mit den üblichen GAF-Vignetten versehen in den Container eingeworfen.