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Gemeindeverwaltung an St. Michael geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an St. Michael, Donnerstag, 29.09.2022, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 03.10.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungsdienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon, Teil-Rückbau Dachfläche / Einbau Dachflächenfenster beim Anbau (Schopf) / Einbau Cheminée-Ofen und Sauna (Holzbefeuerung), Parzelle 174, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT
Verfall der Steuern 2022
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2022 bis 31.10.2022 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2022 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG
Kunststoff- / PET Entsorgung und Haushaltkehricht Hellikon
Die Bevölkerung wird aufgefordert PET-Getränkeflaschen korrekt zu trennen und bei der Ent-sorgungsstelle neben dem Gemeindehaus zu entsorgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sowohl Milch-, Kaffeerahm- und Joghurt-Drink-flaschen als auch Wasch und Putzmittel und Essig, Öl, Salatsaucenflaschen nicht als PET gedeutet wird.
Bitte verwenden Sie hierfür die gelben Kunststoffsammelsäcke. Die Sammelsäcke (35 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück zu CHF 14.00) sind auf der Gemeindeverwaltung Hellikon erhältlich und werden jeden zweiten Donnerstag im Monat eingesammelt.
Auch möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam machen, dass Karton-Milchtüten in Haushaltkehricht entsorgt wird. Jeweils freitags wird der Hauskehricht in Abfallsäcken eingesammelt.
DER GEMEINDEWERKHOF
Wahlresultate ref. Kirchgemeinde Wegenstettertal
Kantonale und Eidgenössische Volksabstimmung vom 25.09.2022
Am Sonntag, 25. September 2022 werden den Stimmberechtigten die folgenden kantonalen und eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Kantonal: Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder, Änderung vom 18. Januar 2022);
- Eidgenössisch: Volksinitiative vom 17. Dezember 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»;
- Eidgenössisch: Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
- Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Al-ters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21);
- Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapital-markts).
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 25. September 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. September 2022 bis 17. Oktober 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-17
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Kindergarten Hellikon
Lage: Parzelle 40, Schulstrasse
Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon, Wohnungseinbau in Gebäude AGV-Nr. 450 / Stützmauer bei Gebäude, Parzelle 286, Stangenmatt
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. September 2022 bis 17. Oktober 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-15
Bauherrschaft: Martin + Denise Reinle, Rebmatt 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Martin + Denise Reinle, Rebmatt 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstr. 1, 4334 Sisseln
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 942, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 22-16
Bauherrschaft: Heinz Meier, Schaffhauserstr. 24, 4332 Stein
Grundeigentümer: Heinz Meier, Schaffhauserstr. 24, 4332 Stein
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Velounterstand ersetzen und vergrössern
Lage: Parzelle 90, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
DER GEMEINDERAT
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zu-rückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:
- In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahr-bahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschnei-den von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt.
DER GEMEINDERAT
Prüfungserfolg / Diplomlehrgang Bauverwalter
Der Diplomlehrgang DAS Bauverwalter FHNW vermittelt und vertieft die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Fachfunktionen als Bauverwalter. Unser Gemeindeschreiber, Edoardo Carrico, hat den Diplomlehrgang DAS Bauverwalter an der FHNW besucht und die Prüfung mit Erfolg bestanden. Im Namen der Gemeinde Hellikon gratulieren der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten Edoardo Carrico herzlich zu seinem Erfolg. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG