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Neuigkeiten

Ausstellung „Das habsburgische Fricktal als Schauplatz des Schwabenkrieges von 1499“ im Gemeindehaus Hellikon

Vom Montag, 23.09.2024, bis am Sonntag, 29.09.2024 ist die Wandervitrine zum Thema Schwabenkrieg im Gemeindehaus Hellikon stationiert. Am Montag, 23.09.2024, 19.00 Uhr findet die Vernissage statt. Die Gemeinde offeriert einen kleinen Apéro. Die Wandervitrine kann zu den Öffnungszeiten besichtigt werden. Am Mittwoch und Freitag ist der Schalter grundsätzlich geschlossen. Wenn Sie sich die Ausstellung an diesen Tagen ansehen möchten, dürfen Sie gerne klingeln und wir werden die Tür für Sie öffnen. Bitte geben Sie uns vorher kurz Bescheid, dass Sie vorbeikommen. Der Gemeinderat freut sich auf Ihren Besuch. DER GEMEINDERAT

Demission Gemeinderat Michael Lang

Gemeinderat Michael Lang hat aus persönlichen und beruflichen Gründen sowie aufgrund der Planung einer gestaffelten Erneuerung des Gemeinderates seine Demission per 31.12.2024 eingereicht. Gestützt auf § 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Reche hat das DVI des Kantons Aargau diesem Gesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Wir danken Gemeinderat Michael Lang für seinen Einsatz im Dienste der Gemeinde Hellikon und wünschen ihm alles Gute. Die Ersatzwahl ist für den 29. November 2024 vorgesehen und findet somit während der Budgetgemeindeversammlung statt. Bei Fragen zur Wahlversammlung gibt das Wahlbüro (Präsident Peter Hufschmid) oder die Gemeindekanzlei (Verwaltungsleiter Edoardo Carrico) gerne Auskunft. Interessierte, die sich für den frei werdenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates melden möchten, dürfen gerne mit dem Gemeinderat Kontakt aufnehmen. DER GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-14
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel
Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

Baugesuch Nr.: 24-15
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Abbruch des Gebäudes AGV-Nr. 126, Tempel 14 / Teilabbruch des Gebäudes AGV-Nr. 374. Erstellen einer Einstellhalle mit 10 Parkplätzen und ein MFH mit 3 Wohnungen
Lage: Parzellen 203 + 205, Tempel
Zonenart: Kernzone K + ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Checkliste zur brieflichen Stimmabgabe

Am Sonntag, 22. September 2024 und am Sonntag, 20 Oktober 2024 finden Abstimmungen und Wahlen statt. Hier die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, damit die briefliche Stimmabgabe auch gültig ist. Die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis ist zu beachten. Die Stimm- und/oder Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen. Sämtliche ausgefüllte Stimm- und/oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert (Kuvert mit Löchern) zu legen und zuzukleben. Der Stimmrechtsausweis ist im Feld zwingend zu unterschreiben (Achtung häufiger Grund für eine ungültige briefliche Stimmabgabe: ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig) und zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert zu legen. Das Antwort-Kuvert kann per Post zugestellt (Achtung B-Post: Zur Sicherheit Kuvert spätestens am Dienstag vor Wahlsonntag verschicken) oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden (bis Wahlsonntag, 09.30 Uhr). Es dürfen auf keinen Fall eigene Kuverts verwendet werden. Sollten das amtliche Antwortkuvert oder andere Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, kann die Gemeindekanzlei, Tel. 061 871 01 61, kontaktiert werden. Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch der Urnengang möglich. Das Wahlbüro stellt jeweils am Wahlsonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus eine Urne auf. DIE GEMEINDEKANZLEI

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Christkath. Kirchgemeinde, Hauptstrasse 97, 4316 Hellikon, Überdachung best. Wärmepumpe und Lager für Gartengeräte, Parzelle 264, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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