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Oktober
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch, konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Der Deponieplatz wurde ausgeschildert und steht unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25.10.2018 bis 23.11.2018 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 18-19
Bauherrschaft: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Thomas und Monika Santinelli, Obere Strasse 7, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Photovoltaikanlage Solaredge
Lage: Obere Strasse 7, Parzelle 207
Das ABC der Hundehaltung
Es kommt immer wieder vor, dass Strassen, Wiesen, Felder sowie Spiel- und Sportplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Im ganzen Dorfgebiet sind Robidog-Behälter platziert. Der Hundekot ist von den Hundehaltern mit den eigens für diesen Zweck vorgesehenen «Ro-bidog-Säckchen» aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu deponieren. Keinesfalls sollen die gefüllten Säckchen liegengelassen werden. Gemäss geltendem Polizeireglement wird das Liegenlassen des Kots oder dessen unsachgemässe Entsorgung mit einer Busse geahndet. Die Bevölkerung wird gebeten, Hundehalter auf fehlbares Verhalten aufmerksam zu machen und ihre Beobachtungen der Gemeindekanzlei zu melden.
Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Allerheiligen, 1.11.2018, ganztägig geschlossen. Ab Freitag, 2.11.2018, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. DIE VERWALTUNG
Entsorgungskonzept für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle
Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die gemeindeeigene Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) wird im Monat November wie folgt betrieben:
Dienstag, 20.11.2018 von 17:30 – 18:30 Uhr
Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Fi-nanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird nicht mehr erhoben. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF
Bienenhaltung
Wie jedes Jahr, werden auch heuer Imker und Imkerinnen gebeten der Gemeindekanzlei (Tel. 061 871 01 61 oder gemeindekanzlei@hellikon.ch) die Anzahl der Bienenvölker in den nächsten Tagen bekannt zu geben. Es wird ein Beitrag von CHF 20.00 pro Bienenvolk ausbezahlt und den Bienenhalter bar vergütet. Die Imker und Imkerinnen können den Beitrag bis 30. Oktober 2018 auf der Gemeindekanzlei beziehen. DIE GEMEINDEKANZLEI
Verfall der Steuern 2018
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2018 bis 31.10.2018 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1.11.2018 wird auf den Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen. DIE ABTEILUNG FINANZEN
Wasserzähler ablesen
In den nächsten Tagen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Hellikon 061 / 871 01 61. DIE GEMEINDEKANZLEI
Erteilte Baubewilligungen 3. Quartal 2018
- BG 18-08, Erbengemeinschaft Hanna Hasler, Überdachung Gartenwirtschaft / Versatz Schriftzug, Hauptstrasse 61 (Restaurant Rössli), Parzelle 232
- BG 18-11, Gürster Daniel, Gartenpavillon, Maienrain 6, Parzelle 867
- BG 18-13, Flück Beat und Patricia, Metallschrank, Hauptstrasse 95, Parzelle 262
- BG 18-14, Einwohnergemeinde Hellikon, Anpassung Umgebungsgestaltung Gemeinde-haus, Schulstrasse 19, Parzelle 40
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE GEMEINDEKANZLEI
Einbruchprävention - Tipps der Polizei
Bereits werden die Tage wieder kürzer, womit auch das Risiko von Dämmerungseinbrüchen steigt. Nebst der wichtigen Präventionsarbeit der Kantons- und Regionalpolizei kann jede ein-zelne Person zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen beitragen. Dabei können folgende zwei wirksamen Verhaltensweisen befolgt werden:
- Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen in Ihrem Quartier unverzüglich der Polizei (Notruf 117).
- Verständigen Sie sich mit Ihrer Nachbarschaft über Abwesenheiten und signalisieren Sie Anwesenheit durch Massnahmen wie z.B. Licht brennen und Briefkasten leeren lassen.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden dringend ersucht, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes gelten dafür u. a. folgende Vorschriften:
- In die Fahrbahn hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm (Gemeindestrassen), gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Für die Mithilfe zur Schaffung freier Gehwege und übersichtlicher Strassenverhältnisse wird bestens gedankt. Der Gemeinderat behält sich vor, dort wo der Rückschnitt nicht erfolgt, die Arbeiten nach vorheriger Anzeige an die Grundeigentümer auf deren Kosten ausführen zu lassen. DER GEMEINDERAT
Unsere neue Homepage geht online!
Ab sofort ist die neu gestaltete und überarbeitete Homepage der Gemeinde erreichbar. Die Webseite präsentiert sich in einem neuen, modernen Design. Der Webauftritt ist für die Nutzung mit Tablets und Smartphones abgestimmt. In den kommenden Wochen erfolgen noch kleinere Ergänzungen, Korrekturen und Feinarbeiten. Die Reservation von gemeindeeigenen Räumlichkeiten wird ebenfalls bis Ende Jahr auf der Homepage integriert. Wir freuen uns, Sie auf www.hellikon.ch begrüssen zu dürfen und sind natürlich auch weiterhin gerne am Schalter oder Telefon persönlich für Sie da. Uns interessiert Ihre Meinung zur neuen Homepage! Haben Sie etwas vermisst? Wir freuen uns auch über ein positives Feedback. DIE GEMEINDEKANZLEI
Tretrecht
Während der Vegetationszeit, respektive noch bis 31. Oktober, ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. DER GEMEINDERAT
Entsorgungskonzept für Astmaterial und Gartenabfälle
Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die Reglementsanpassung, inklusive der gemeindeeigenen Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.), ist am 2. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen. Die neue Sammelstelle wurde beim Gemeindewerkhof eingerichtet und wird seit 1.1.2018 wie folgt betrieben:
Oktober: 1 x wöchentlich
jeweils Dienstags von 17:30 – 18:30 Uhr
Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird ab 1.1.2018 nicht mehr erhoben. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF
Birnel-Aktion 2018
Wie jeden Herbst führt die Schweizerische Winterhilfe in diesen Wochen ihre Birnel-Verkaufsaktion durch. Hellikon beteiligt sich in Zusammenarbeit mit den umliegenden Ge-meinden auch in diesem Jahr am Verkauf. Folgende Einheiten sind erhältlich:
Konventionelle Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.20
500-g Gläser à Fr. 6.50
1-kg-Gläser à Fr. 10.50
5-kg-Kessel à Fr. 46.00
12,5-kg-Kessel à Fr. 105.00
Bio Qualität
250-g-Dispenser à Fr. 4.60
500-g Gläser à Fr. 8.00
1-kg-Gläser à Fr. 12.50
5-kg-Kessel à Fr. 56.50
12,5-kg-Kessel à Fr. 131.00
Birnel wird ausschliesslich aus Mostbirnen von Schweizer Bauernbetrieben hergestellt und ist somit ein pures Naturprodukt, was praktisch unbeschränkt haltbar ist. Die Früchte sind unbehan-delt und ungespritzt. Sein feiner Eigengeschmack - eine Mischung aus Birnen, Karamel und Honig - macht Birnel unverwechselbar.
Birnel und Rezepte können ab sofort bis 5.10.2018 bei der Gemeindekanzlei vorbestellt (Tel. 061 871 01 61 oder gemeindeverwaltung@hellikon.ch) werden. DIE GEMEINDEKANZLEI
Strassensperrung Wabrigweg noch bis Freitag 12.10.2018
Die Strassenentwässerung des Wabrigwegs liegt im Schutzzonenbereich der Felsenquelle und muss saniert werden. Die Sanierung der Leitung erfolgt grabenlos durch eine Inlinersanierung. Die Kontrollschächte der Leitung liegen im Strassenbereich und müssen jederzeit mit den Montagefahrzeugen zugänglich sein. Der Wabrigweg ist noch bis spätestens Freitag 12.10.2018, 16:00 Uhr gesperrt. Die Anstösser des Wabrig sind berechtigt die Umfahrung des Wabrigwegs über den Stockenrain zu nutzen. DER GEMEINDERAT