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November
Einwohner- Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30.11.2018
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeinde-versammlung vom Freitag, 30.11.2018 ein. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 1.6.2018
- Kündigung / Auflösung des bestehenden Betriebsvertrags Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg
- Genehmigung Budget 2019
- Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 1.6.2018
- Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
- Kündigung / Auflösung der bestehenden Anschlussverträge an die Musikschule Zeiningen per 31.7.2019
- Beitritt zur Musikschule Rheinfelden / Kaiseraugst per 1.8.2019
- Verpflichtungskredit über CHF 160‘000.00 für den Wasserleitungsersatz / Unterquerung des Möhlinbachs im Bereich der Schulstrasse und Stygli
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Hellikon an die Ehegatten Hubert und Monika Metz
- Genehmigung Budget 2019
- Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, vom 15. bis 30. November 2018 zur Einsichtnahme auf.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
Wie der Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung zu entnehmen ist, liegt dem Gemeinderat die Demission von Stefan Hasler vor. Bis zur Drucklegung der Versammlungsbotschaft konnten noch keine Nachfolgekandidaten / Nachfolgekandidatinnen für das Amt als Schulpfle-gemitglied registriert werden. Der Gemeinderat und Schulpflege sind erfreut, dass sich in der Zwischenzeit Reto Schlienger als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 zur Wahl / Verfügung stellt. Allfällige weitere Wahlvorschläge können bis zuletzt an der Einwohnergemeindeversammlung vorgebracht werden.
Rechtskraftbescheinigung Fahrverbote Wabrig / Stockenrain
In Zusammenhang mit dem Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassungen Felsen und Moosmatt wurden an der Gemeinderatssitzung vom 18.6.2018 diverse Fahrverbote im Gemeindegebiet Wabrig / Stockenrain angeordnet. Die Fahrverbotsschilder (2.14) werden dabei mit einer Zusatztafel versehen. Somit sind land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, sowie Zubringerdienst zu den Parzellen auf dem Wabrig / Gemeindegebiet Hellikon, vom Fahrverbot ausgenommen. Die eingegangenen Einsprachen gegen die Verkehrsbeschränkungen wurden zwischenzeitlich durch den Gemeinderat behandelt. Da die Gemeinderatsbeschlüsse unangefochten in Rechtskraft erwachsen und somit vollstreckbar sind, werden die Signale 2.14 inklusive Zusatztafeln per sofort rechtskräftig.
Durchfahrt Gemeindestrasse Oberdorf gesperrt
Am Freitag, 30.11.2018 ca. 7.30 – 15.00 Uhr wird der Baukran bei der Baustelle Oberdorf 3 demontiert. Da der Autokran auf der Strasse steht, bleibt die Durchfahrt der Gemeindestrasse Oberdorf ab der Verzweigung Schulstrasse bis zur Abzweigung Stygli während diesen Arbeiten gesperrt. Die Umleitung wird den Verkehrsteilnehmern signalisiert. Der Gemeinderat und die Bauherrschaft danken für das Verständnis. DER GEMEINDERAT
Dr Samichlaus chunnt
In diesem Jahr kommt der Samichlaus in Hellikon und Wegenstetten am 5. und 6. Dezember zu den Kindern. Bitte anmelden (jeweils von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr) bis 2. Dezember bei:
Brigitte Hasler, Tel. 061 871 09 36
Es freuen sich der Samichlaus und die Schmutzlis.
Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung vom 25.11.2018
Am Sonntag, 25. November 2018 finden folgende eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt:
Eidgenössisch:
Volksinitiative “Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“
Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
Kantonal:
Aargauische Volksinitiative “JA! Für euse Wald“
Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer)
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 25. November 2018, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Räumliches Entwicklungsleitbild REL
Nach intensiver Erarbeitungsphase, diverser Sitzungen in Arbeitsgruppen sowie mehrfacher Überarbeitung, wurde das räumliche Entwicklungsleitbild schlussendlich an der Mitwirkungsveranstaltung vom 16.8.2018 der Bevölkerung und allen Interessierten präsentiert. Alle wurden eingeladen / aufgefordert, aktiv Inputs einzubringen. Die Rückmeldungen / Eingaben / Wortmeldungen auf die Mitwirkungsveranstaltung vom 16.8.2018 wurden geprüft, respektive letzte vereinzelte Anpassungen im räumlichen Entwicklungsleitbild vorgenommen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2018 wurde das räumliche Entwicklungsleitbild, Stand 17.10.2018, durch den Gemeinderat verabschiedet / beschlossen. Das räumliche Entwicklungsleitbild inklusive Gemeinderatsbeschluss steht der Bevölkerung zum freien Download auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. DER GEMEINDERAT
Entsorgungskonzept für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle
Die Anpassung / Revision des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Hellikon wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 genehmigt. Die gemeindeeigene Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) wird im Monat November wie folgt betrieben:
Dienstag, 20.11.2018 von 17:30 – 18:30 Uhr
Nicht entgegengenommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe. Die Grundgebühr von CHF 30.00 pro Liegenschaft mit eingebautem Wasserzähler ist jährlich zu entrichten und wird durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Eine Gebühr pro m3 wird nicht mehr erhoben. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF
Geschwindigkeitskontrolle 24.10.2018
Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte am 24.10.2018 eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Hauptstraße) durch. Bei der Kontrolle wurden total 341 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 13 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 68 km/h gemessen. DER GEMEINDERAT
Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Hellikon; Grundbuchbereinigung, Publikation und Auflage
Das bereinigte und als Grundlage für das eidgenössische Grundbuch dienende Interimsregister für die Gemeinde Hellikon liegt während drei Monaten, das heisst vom 5. Oktober 2018 bis 11. Januar 2019, auf dem Grundbuchamt Laufenburg öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Grundbuchamt schriftlich einzureichen. Innert der Auflagefrist können noch nicht eingetragene, altrechtliche Rechte, zur Eintragung angemeldet werden. Als altrechtlich gelten Rechte, die schon vor dem Jahre 1912 entstanden sind beziehungsweise ausgeübt wurden. Ab 12. Januar 2019 können eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung versäumt wurde und die deshalb nicht ins eidgenössische Grundbuch eingetragen wurden, gutgläubigen Dritten gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden. Grundbuchamt Laufenburg