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Erteilte Bau- / Abbruchbewilligungen Januar bis November 2020
- BG 19-12, Hasler Stefan, Neubau MFH mit Autoeinstellhalle, Riederweg / Bürgler, Parzelle 300
- BG 19-20, Einwohnergemeinde Hellikon, Sanierung Deponie Neulig mit ökologischen Aufwer-tungsmassnahmen, Neulig, Parzelle 630
- BG 19-24, Waldmeier Hans, Viehauslaufvergrösserung, Änderung Kuhliegeboxen und neues Fut-tersilo, Wydenmatt, Parzelle 392
- BG 19-25, Lajos Vamosi, Garagen- und Schopftor auswechseln mit Glas-Tür- Element, Chessela-cker 4, Parzelle 137
- BG 20-01, Flück Beat und Patricia, Vorplatz aus Sickerverbundsteinen (Ersatz Schottersteine) / Katzengehege, Hauptstrasse 95, Parzelle 262
- BG 20-02, Stockwerkeigentümerschaft Liegenschaft Rebmatt 39, Einbau Dachlukarne und Monta-ge Photovoltaikanlage (Aufdach), Rebmatt 39, Parzelle 89
- BG 20-03, Hochstrasse Markus, Verlängerung besehende Stützmauer als Hangsicherung, Haupt-strasse 89, Parzelle 905
- BG 20-05, Mahrer Jürg und Martina, Renovation Gartenhaus, Maienrain 9, Parzelle 215
- BG 20-06, Moser Regula, Neubau Wohnhaus inkl. zwei Abstellplätze und Wendeplatz, Maienrain, Parzelle 900
- BG 20-07, Herzog Claudio und Schaffner Herzog Denise, Ersatz Flachdach durch Satteldach, Stangenmatt 5, Parzelle 283
- BG 20-08, Isch-Waldmeier René, Fenstereinbau, Bündtenweg 25, Parzelle 600
- BG 20-09, Santinelli Thomas und Monika, Pool mit Wärmepumpe, Pergola, Ersatz Gartenhaus, Natur-Kalksteinmauer und Gartentreppe, Obere Strasse 7, Parzelle 207
- BG 20-10, Dämmung Estrichboden und westlichen Dachteil / Ersatz der bestehenden Dachfenster, Trotte 2, Parzelle 155
- BG 20-11, Rohrer Thomas und Adelheid, Indach-Solarstromanlage auf Schopf und Carport, Stan-genmatt 10, Parzelle 62
- BG 20-12, Stocker Peter, Spielturm, Obere Strasse 43, Parzelle 247
- BG 20-13, Hasler Dieter, Gartenzaun / Hundeauslauf, Tegerfeldhof 284. Parzelle 397
- BG 20-14, Belagsausbau Zufahrt / Vorplätze Neulighof, Neulighof 334, Parzelle 714-716
- BG 20-15, Rohrer Daniela und Martin, Ersatz Dachziegel beim Schopf, Hauptstrasse 90, Parzelle 268
- BG 20-16, Sandro D’ Aquino, Sitzplatzüberdachung, Obere Strasse 33, Parzelle 917
- BG 20-17, René Isch-Waldmeier, Laube, Bündtenweg 25, Parzelle 600
- BG 20-18, Berzins Andreas und Natalie, Vorplatzgestaltung und Garageneinbau in best. Scheune, Obermatt 14, Parzelle 325
- BG 20-19, Flubacher Marianne, Bestehendes Schutzhaus der Wellensittich-Voliere vergrössern, Friedhofweg 5, Parzelle 351
- BG 20-20, Ismajlaj Naser und Burime, Gartenhaus mit Velountertand, Stangenmatt 3, Parzelle 284
- BG 20-21, Hasler Stefan, Zwischendeponie von Aushubmaterial, Riederweg, Parzelle 293/578
- BG 20-22, Stocker Daniel, Wohnungseinbau, Dreitannehof 3, Parzelle 260
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine Bestellung bis zum 31.12.2020. Spä-tere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).
Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeinde-kanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestel-lungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch
Fahrplanwechsel am 13.12.2020
Am 13. Dezember 2020 ist Fahrplanwechsel und ab dann gelten die neuen Fahrpläne. Gerne informieren wir Sie, dass das Fahrplanangebot in der Gemeinde Hellikon unverändert bestehen bleibt. Auch die Tarife für Tickets und Abos bleiben unverändert stabil. Bei Wünschen und/oder Anregungen zum Fahrplanangebot oder allgemeinen Fragen zur Mobilität steht Ihnen PostAuto jederzeit zur Verfügung und hilft gerne weiter
Absage Neujahrsapéro
Aufgrund der angespannten Lage mit dem Coronavirus hat der Gemeinderat schweren Her-zens entschieden, den Neujahrsapéro vom Freitag, 01.01.2021, abzusagen. Traditionell werden am Neujahrsapéro die Jubilare geehrt. Der Gemeinderat wird deshalb dieses Jahr persönlich, unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Schutzmassnahmen, den Jubilaren gratulieren und ein Präsent überreichen.
DER GEMEINDERAT
Rechnungen
Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forde-rungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 13.12.2020 geltend zu machen.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Die Stromzähler der AEW Kundinnen und Kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgele-sen. Vom 4. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Die AEW bittet ihre Kunden, den Zu-gang zu den Zählern zu gewähren. Kunden, die ihren Zählerstand selber ablesen möchten, fin-den unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 werden im Verlauf des Januars 2021 versendet.
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzeptes der AEW durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäu-den immer, auch wenn der Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske. Die AEW bittet ihre Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu hal-ten, um sich selber und die Ableserinnen und Ableser zu schützen.
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legi-timieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Wenden Sie sich bitte bei Unsicherhei-ten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22.
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26. November 2020 bis 28. Dezember 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Ge-gen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtig-ten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu ent-halten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-27
Bauherrschaft: Naturschutzverein Hellikon, Trotte 2, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Naturschutzverein Hellikon, Trotte 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Beobachtungsplattform
Lage: Parzelle 573, Stygli
Zonenart: ausserhalb Bauzone, Naturschutzgebiet und Gewässerraum / Zustim-mung kantonaler Behörden erforderlich
Das Aargauer Namenbuch startet
Der Verein Aargauer Namenbuch widmet sich in den nächsten drei Jahren der Aufnahme der bisher unerforschten Flurnamen. Die Erfassung der lokalen Namenwelt soll dabei in Partizipation mit der Bevölkerung erfolgen, die ihre Namen am besten kennt. Ankenland, Grindwäschi, Brummel, Bäpperch, Tüfelsloch und Wüestmatt – diese Namen von Landschaftsteilen, die sogenannten Flurnamen, sind im Aargau enorm vielfältig und bisher unerforscht. Im Rahmen des Vereins «Aargauer Namenbuch» werden in den Jahren 2020 bis 2023 erstmals die Aargauer Flurnamen gemeinsam in Einbezug mit der Bevölkerung erhoben und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt widmet sich der Sammlung der bisher unerforschten Flurnamen, die mehrheitlich mündlich verwendet werden und bisher noch nicht nachhaltig schriftlich gesichert sind. Mit der Erhebung und Sammlung der mündlich tradierten Flurnamen wird somit wertvolles Kulturerbe bewahrt.
Einbezug der Bevölkerung
Die lokale Bevölkerung kennt ihre Namenwelt am besten, auch die Namen, die nur mündlich verwendet werden und nicht auf einer Karte erscheinen. Das Projekt möchte deshalb mit einer breiten Palette an Partizipationsmöglichkeiten arbeiten. Mitmachen steht jedem offen: Namen melden, sich als Gewährsperson vorschlagen oder am öffentlichen Spaziergang teilnehmen. Die Namen werden gegebenenfalls auch an Ort und Stelle, direkt im Gelände, erhoben. Mittels einer Begehung im Feld mit Personen, die mit der lokalen Namenwelt besonders vertraut sind, werden diese mündlich tradierten Namen gesammelt. Wissenstransformation im Spazieren sozusagen. Der gesamte Namenschatz soll der Öffentlichkeit laufend online zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden Ergebnisse an öffentlichen Spaziergängen in ausgewählten Gemeinden des Kantons präsentiert. Weitere Informationen: www.aargauer-namenbuch.ch, Dr. Philippe Hofmann, Präsident Verein Aargauer Namenbuch, 079 393 01 55.
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 29.11.2020
Am Sonntag, 29. November 2020 werden den Stimmberechtigten die folgenden eidgenössischen und kantonale Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten».
Änderung der Verfassung des Kantons Aargaus (Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele)
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 29. November 2020, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 27.11.2020, in die Turnhalle Hellikon, ein. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
Begrüssung
Wahl der Stimmenzähler
Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2019
Genehmigung der Jahresrechnung 2019
Budget 2021
Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
Begrüssung
Wahl der Stimmenzähler
Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2019
Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie des Rechenschaftsberichtes 2019
Weiterführung des Juraparks Aargau für die Betriebsphase 2021-2031 sowie Genehmigung des Parkvertrags
Kreditabrechnung «Projektkosten Strasse Maienrain»
Kreditabrechnung «Erneuerung Strasse Maienrain»
Budget 2021
Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, vom 12. bis 27. November 2020 zur Einsichtnahme auf.
Aufgrund der aktuellen Situation um die Corona-Pandemie hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erarbeitet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden beim Eingang zur Turnhalle entsprechend instruiert. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Gemeindeversammlung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern.
DER GEMEINDERAT
Parzelle 596 und 670 / Ausschreibung Pachtland
Die Ortsbürgergemeinde / Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgende Grundstücke zur Neuverpachtung aus:
- Parzelle 596, Wydenrain, Weideland mit Hecke, 70 Aren
- Parzelle 670, Schimpleten, Frommentalwiese, 58 Aren
Die Pachtfläche auf der Parzelle 596 befindet sich zwischen dem Breitletenhof und dem Sonnenhof. Die Pachtfläche auf der Parzelle 670 befindet sich oberhalb des Schimpleten-Wäldlis. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.
Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon ihr schriftliches Interesse bis 30.11.2020 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt die Gemeindekanzlei Hellikon gerne Auskunft.
DER GEMEINDERAT