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Ressortverteilung Gemeinderat für die Amtsperiode 2022/2025
Gemeindeammann Thomas Rohrer
(Stellvertretung: Josef Hasler):
– Präsidiales, Kommunikation und Information – Justiz und Polizei – Allgemeine Verwaltung und Personal – Ortsbürgergemeinde – Land und Forstwirtschaft – Natur und Umweltschutz, Unterhalt Gemeindegebiet inkl. Flur- und Waldwege und Winterdienst (Bauamt).
Vizeammann Josef Hasler
(Stellvertretung: Dagmar Hasler):
– Raumplanung – Hoch- und Tiefbau (Prüfung Vorprojekte & Vorbesprechungen) – Bau öf-fentlicher Bauten und Anlagen – Wasser und Abwasserversorgung – Werkleitungen – Stras-senbau und Unterhalt Bauzone und Ortsverbindungsstrassen – Orts- und Regionalplanung – Verkehr.
Gemeinderätin Dagmar Hasler
(Stellvertretung: Norbert Suter):
– Hoch- und Tiefbau (Vollzugskontrollen / Bauabnahmen) – Bildung (Kindergarten, Unter- und Oberstufe, Musikschule) – Sozialwesen-Schule – Schulraumplanung – Asylwesen.
Gemeinderat Michael Lang
(Stellvertretung: Thomas Rohrer):
– Unterhalt öffentlicher Liegenschaften und Anlagen inkl. Friedhof (Hauswart) – Feuerwehr; – Militärwesen und Zivilschutz – Abfallbewirtschaftung – Sport – Jugendarbeit.
Gemeinderat Norbert Suter
(Stellvertretung: Michael Lang):
– Finanzen und Steuern – Informatik und Telekommunikation / Energie – Industrie und Gewer-be – Soziale Wohlfahrt (Soziale Dienste und Altersvorsorge) – Gesundheit (Krankenpflege und Spitex) – Kultur – Vereine.
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 26.11.2021, in die Turnhalle Hellikon,ein. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
Begrüssung
Wahl der Stimmenzähler
Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2021
Budget 2022
Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
Begrüssung
Wahl der Stimmenzähler
Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2021
Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Stockenrain
Projektierungskredit Grundwasserschutz Felsen- und Moosmattquellen / Wasserleitungsersatz Reservoir Ebnet
Kreditabrechnung «Sanierung und ökologische Aufwertung der ehemaligen Deponie Neulig»
Festlegung der Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates
Budget 2022
Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen ab dem 11. November 2021 in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, zur Einsichtnahme auf.
Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Gemeindeversammlung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1.5 Metern. Gemeindeversammlungen bleiben aber nach wie vor von der Zertifikatspflicht ausgenommen. DER GEMEINDERAT
Eidgenössische Volksabstimmung vom 28.11.2021
Am Sonntag, 28. November 2021 werden den Stimmberechtigten die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Volksinitiative vom 07. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
- Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen).
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 28. November 2021, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Das Wahlbüro hat am 26.09.2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzet-telcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dieses amtliche Antwortcouvert wiederum, ist auch für die Stimmabgabe wieder zu verwenden. Achten Sie ferner auch auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Stimmunterlagen. Ab 09.30 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Weitere Informationen und Empfehlungen hierzu finden Sie auch unter:
https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt . Gerne gibt Ihnen auch die Gemeindekanzlei Auskunft: gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder 061 871 01 61. Zudem finden Sie jeweils auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises eine kurze Anleitung. DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Rechnungsruf
Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forderungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 13.12.2021 geltend zu machen. DIE FINANZVERWALTUNG
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2021. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).
Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeinde-kanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch. DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN
Helliker Adventsmarkt – Strasse gesperrt
Der Adventsmarkt mit Beizli findet am 20. November 2021 von 11:00 - 20:00 Uhr im Oberdorf statt. Um 13:30 Uhr wird der Kirchenchor Wegenstetten/Hellikon auftreten. Die Strasse Oberdorf 43 (Kurt Hasler) bis Oberdorf 56 (Zimmerei Grauwiler) ist während dieser Zeit gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert. DER GEMEINDERAT UND DAS OK
Teilrevidierte Gemeindeordnung per 01.01.2022 definitiv rechtskräftig
Die Helliker Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2021 die Änderung der Gemeindeordnung (GO) gutgeheissen. Der Versammlungsbeschluss ist an der obligatorischen Urnenabstimmung vom 26. September 2021 bestätigt worden. Als letzten Schritt wurde nun die teilrevidierte GO vom Departement des Innern des Kantons Aargau in gemeinderechtlicher Sicht kontrolliert. Die vorgenommenen Änderungen der GO haben zu keiner Kritik Anlass gegeben. Somit erteilt der Regierungsrat des Kantons Aargau die kantonale Genehmigung und die neue GO wird per 01.01.2022 definitiv rechtskräftig. Die neue GO kann per 01.01.2022 auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 18. November 2021 bis 20. Dezember 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-19
Bauherrschaft: Tanya Liechti, Hauptstrasse 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Tanya Liechti, Hauptstrasse 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: D. Scheuchzer, Schulhausweg 2, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Wohnhausumbau
Lage: Parzelle 552, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
Baugesuch Nr.: 21-20
Bauherrschaft: Steve Simon, Rebmatt 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Steve Simon, Rebmatt 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bähler + Christen, Rheinstrasse 2, 4410 Liestal
Bauvorhaben: Wohnhausumbau
Lage: Parzelle 184, Rebmatt
Zonenart: Kernzone
Personelles
Der Gemeinderat von Hellikon musste von der Kündigung von Alain Stalder, Leiter Werkhof, Kenntnis nehmen. Alain Stalder wird die Gemeinde Hellikon per Ende Februar 2022 verlassen, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diesen Weggang und bedanken sich herzlich für den grossen Einsatz für die Gemeinde und die sehr gute Zusammenarbeit. Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- Pius Schlienger, Niedermatt 26, 4316 Hellikon, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 69, Nie-dermatt DER GEMEINDERAT
Energietag 2021
Der diesjährige Energietag steht ganz im Zeichen der erneuerbaren Energien und wird mit den Talgemeinden Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten durchgeführt. Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am 16. November 2021, ab 18.15 Uhr, in der Turnhalle Brugglismatt, Friedhofweg 14, 4314 Zeiningen, teilzunehmen. Nebst einer Ausstellung findet auch ein Referat zum Thema «erneuerbar Heizen» statt. Der Anlass ist kostenlos. Aufgrund der aktuellen Auflagen ist der Anlass jedoch auf 100 Personen beschränkt und wir bitten um vorgängige Anmeldung. Alle Informationen zum Anlass und zur Anmeldungen finden Sie auf unserer Webseite resp. auf dem Flyer, welcher in den nächsten Tagen in alle Haushalte versendet wird. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. DER GEMEINDERAT
Parzelle 46 / Ausschreibung Pachtland
Die Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:
- Parzelle 46.1, Stygeholde, Wiese / Weideland mit Hecke, 23 Aren
Die Pachtfläche auf der Parzelle 46 befindet sich zwischen dem Friedhof und dem Waldrand. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.
Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 12.11.2021 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt die Gemeindekanzlei Hellikon oder der zuständige Gemeinderat 079 211 01 14 gerne Auskunft.
DER GEMEINDERAT
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Gemeinden unterwegs. Die AEW setzt zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus auf das bewährte Schutzkonzept. Die Ablesungen werden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet ( www.aew.ch/netzgebiet ) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernausgelesenen Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden ab Mitte Dezember 2021 versendet.
Coronavirus: Schutzkonzept
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzepts der AEW durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäuden immer, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske. Die AEW bittet ihre Kundinnen und Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu halten, um sich selber und die Ableserinnen und Ableser zu schützen.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.