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Neuigkeiten

Winterpause Grüngutannahme Werkhof ARA

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Grüngutannahme im Werkhof ARA seit dem letzten offiziellen Annahme-Termin in die Winterpause gestartet ist. Diese begann am 12. November 2024 und dauert bis Ende Februar 2025. In den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar finden im Werkhof ARA keine Grüngutannahmen statt. Die nächste Grüngutannahme ist am Dienstag, dem 11. März 2025, von 16:00 bis 17:00 Uhr. Ab April 2025 ist der Werkhof ARA in den Frühlings- und Sommermonaten wieder jeden Dienstag von 17:30 bis 18:30 Uhr für Sie geöffnet. Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, ohne vorherige Abmachung kein Grüngut vor dem verschlossenen Tor abzustellen. Bei windigem Wetter wird sich dieses Grüngut über den gesamten Vorplatz verteilen, was zusätzlichen Personalaufwand und somit Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Indem Sie da-zu beitragen solche Situationen zu vermeiden, helfen Sie, die Effizienz unserer schlanken Gemeindeverwaltung zu erhöhen. In Ausnahmefällen können selbstverständlich auch Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den zuständigen Mitarbeiter im Werkhof, Noah Gut, 079 533 79 57. DIE GEMEINDEKANZLEI

Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs

Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Aargauer Gemeinden unterwegs. Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zäh-lern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG. Weitere Informationen und Downloads finden Sie unter www.aew.ch. DIE AEW

Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom 29. November 2024

Der Gemeinderat lädt alle Stimm- und Wahlberechtigten herzlich zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung vom Freitag, 29.11.2024, im Mehrzweckraum ein. Nehmen Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.

Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
 Begrüssung
 Wahl der Stimmenzähler
 Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
 Budget 2025
 Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Traktanden Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung um 20.00 Uhr
 Begrüssung
 Wahl der Stimmenzähler
 Genehmigung des Protokolls vom 07.06.2024
 Genehmigung Unterhaltsreglement Melorationswerke
 Budget 2025
 Ersatzwahl Gemeinderat Michael Lang
 Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage

Die Versammlungsakten liegen ab dem 14. November 2024 in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, zur Einsichtnahme auf. DIE GEMEINDEKANZLEI

Kandidaturen Helga Gähweiler und Christian Sägesser - Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Wie der Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung und Wahlversammlung zu entnehmen ist, liegt dem Gemeinderat die Demission von Michael Lang vor. Bis zur Drucklegung der Versammlungsbotschaft konnten noch keine Nachfolgekandidaten / Nachfolgekandidatinnen für das Amt als Gemeinderatsmitglied registriert werden. Neben Helga Gähweiler hat sich noch Christian Sägesser als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 zur Wahl / Verfügung gestellt. Allfällige weitere Wahlvorschläge können jederzeit bis zuletzt an der Wahlversammlung vom 29. November 2024 vorgebracht werden. DIE GEMEINDEKANZLEI

Regionale Weihnachtsbäume - Medienmitteilung Jurapark Aargau

Fünf Forstbetriebe bieten in der Adventszeit in verschiedenen Jurapark-Gemeinden frisch geschlagene, FSC-zertifizierte Weihnachtsbäume an. Diese stammen aus einer nachhaltigen Waldwirtschaft, die ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht wird: Auf den Einsatz von Wachstumshormonen wird verzichtet, sodass jeder Baum seine individuelle Form behält. Die Pflege einiger Kulturen erfolgt durch Beweidung mit der alten Schafrasse Shropshire, wodurch der Einsatz von Herbiziden und Düngemitteln überflüssig wird. Informationen zu Verkaufsorten und Termine sind auf der Webseite des Jurapark Aargau verfügbar:
https://www.jurapark-aargau.ch/weihnachtsbaum
JURAPARK AARGAU

Info UKW-Ersatz / R. Geissmann

Ersatzdatum ausgefallene Kehrichtabfuhr

Die Ersatztour für die am lezten Freitag, 22. November 2025, ausgefallene Kehrichtsammlung in den Gemeinden Wegenstetten, Hellikon und Zuzgen, findet am Montag, 25. November 2025, durch die Firma Vogelsanger statt. Besten Dank für das Verständnis.
GAF und Entsorgungsfirmen

Natureinsatz - Medienmitteilung Jurapark Aargau

Der Jurapark Aargau bietet kleinen und grossen Firmen die Möglichkeit, bei regionalen Landwirtschafts-, Forst- und Rebbaubetrieben aktiv zu werden. Von April bis November fanden auch dieses Jahr 22 Natureinsätze auf 13 Betrieben statt, bei denen 384 Mitarbeitende von Unternehmen wie Schweiz Tourismus, Raiffeisenbank und Swisscom Hand anlegten: Sie pflegten Naturschutzgebiete, schnitten Hecken zurück, bauten Ast- und Steinhaufen und ernteten Wildobst. Auch das Jurapark-Team erlebte kürzlich, was einen Natureinsatz so besonders macht.

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 21. November 2024 bis 20. Dezember 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-22
Bauherrschaft: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Projektverfasser: oneA GmbH, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung Wendelinskapelle
Lage: Parzelle 259, AGV-Nr. 95, Hauptstrasse 87
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- S. + G. Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon, Rückbau innen aufgestellte Wärmepum-pe und Neubau Wärmepumpe (Luft / Wasser) Aussenaufstellung, Parzelle 915, Maien-rain
- Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon, Renovation Betriebsleiterwohnung und Ausbau Holzlager zu Nebenräumen und Büro, Parzelle 716, Neulig
DER GEMEINDERAT

Rechnungsruf

Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forde-rungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 08.12.2024 geltend zu machen. DIE FINANZVERWALTUNG

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. DER GEMEINDERAT UND DER WERKHOF

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2024. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch. DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 24. November 2024

Am Sonntag, 24. November 2024 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:

- Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
- Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 24. November 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO

Wiehnachte zäme

Gemeinsam essen, reden, singen, feiern und Zeit verbringen an Heiligabend
24. Dezember 2024, ab 18 Uhr Pfarreizentrum Schallen, Möhlin

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 24. November 2024

Am Sonntag, 24. November 2024 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:

 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
 Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
 Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
 Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
 Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)

Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 24. November 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.
DAS WAHLBÜRO

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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