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Neuigkeiten

Jahresberichte 2023

Gerne erinnern wir die Vereine an den anstehenden Jahresrückblick 2023. Es würde uns freuen, interessante Beiträge und Berichte im Jahresrückblick abdrucken zu können. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit und bitten Sie, die Beiträge bis 15. Januar 2024 an Danie-la Rohrer daniela@rohrervisual.ch zu senden.
Sollten Bilddateien im Text integriert sein, so sind diese zusätzlich im Original separat an Daniela Rohrer zu senden. So kann ein Qualitätsverlust vermieden werden. DIE KULTURKOMMISSION

Neujahrsapéro 01. Januar 2024

Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal laden auch in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Montag, 01. Januar 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle statt. Wir freuen uns, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und mit vielen Anwesenden anzustossen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen.
DER GEMEINDERAT UND DAS GEMEINDEPERSONAL

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 22. Dezember 2023 bis und mit 01. Januar 2024 geschlossen. Ab Dienstag, 02. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.
DER GEMEINDERAT UND DAS GEMEINDEPERSONAL

Kunststoff- und PET-Entsorgung

In letzter Zeit wurden bei der PET-Sammelstelle wieder illegal Plastikflaschen und Plastikabfäl-le entsorgt.
PET-Flaschen wurden in normale Abfallsäcke abgefüllt und deponiert. Diese werden so nicht abgeführt. PET-Flaschen können einzeln in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Ansonsten können sie in den offiziellen durchsichtigen PET-Kunststoffsäcken hingestellt oder bei allen Verkaufsstellen während den Ladenöffnungszeiten abgegeben werden.
Des Weiteren wurden z.B. Milch-Plastikflaschen und sogar noch gefüllte Reinigungsmittel-Behälter entsorgt. Diese müssen auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Wir bitten die Bevölkerung, bei der Entsorgung die Hinweise im Entsorgungs- und Recyclingkalender zu beachten. Nicht als PET gedeutet werden: Milch- und Kaffeerahmflaschen, Wasch- und Putzmittel sowie Essig-, Öl- und Salatsaucenflaschen.
Wir danken allen, die ihren Abfall korrekt entsorgen und bitten, anderweitige Beobachtungen der Gemeindeverwaltung, Tel. 061 871 01 61, zu melden.
DER WERKHOF UND DIE HAUSDIENSTE

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine Bestellung bis zum 31.12.2023. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeinde-kanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch. DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN

Neujahrsapéro 01. Januar 2024

Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal laden auch in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Montag, 01. Januar 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle statt. Wir freuen uns, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und mit vielen Anwesenden anzustossen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen.

DER GEMEINDERAT UND DAS GEMEINDEPERSONAL

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 22. Dezember 2023 bis und mit 01. Januar 2024 geschlossen. Ab Dienstag, 02. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.

DER GEMEINDERAT UND DAS GEMEINDEPERSONAL

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-21
Bauherrschaft: Schlachter Lukas und Nicole, Hauptstrasse 48, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Schlachter Lukas und Nicole, Hauptstrasse 48, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Oldani Architektur & Bauberatung GmbH, Industriestrasse 21, 5507 Mellingen
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Lage: Parzelle 53, Stangenmatt
Zonenart: Wohnzone 2 Geschosse

DIE BAUVERWALTUNG

Ausgabe Weihnachtsbäume 16. Dezember 2023

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 16. Dezember 2023 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Auch an dieser Weihnachtsbaumausgabe werden wieder Glühwein und Punsch angeboten; vergessen Sie Ihr Portemonnaie nicht.

Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen:
 Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen.
 Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde im Stamm mehr Wasser aufnehmen.
 Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck.

DER GEMEINDERAT

Ausgabe Weihnachtsbäume 16.12.2023

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 16. Dezember 2023, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude).

Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen:
 Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen.
 Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde im Stamm mehr Wasser aufnehmen.
 Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck.

DIE GEMEINDERAT

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2023. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch.
DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, wer-den die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. DER GEMEINDERAT UND DER GEMEINDEWERKHOF

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs

Vom 6. bis 23. Dezember 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Aargauer Gemeinden unterwegs. Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG. Weitere Informationen und Downloads finden Sie unter www.aew.ch.
Die Gemeindekanzlei

Energiebatzen AEW für Vereine

Am. 1. Dezember 2023 geht es wieder los: Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können im Rahmen des «AEW Energiebatzen» wieder bis zu 5000 Franken für die Realisierung ihrer Projekte gewinnen. Mit den beliebten «Energiebatzen» unterstützt die AEW zum 6. Mal das Aargauer Vereinsleben und fördert Projekte, die den Aargau noch attraktiver machen.
Am 1. Dezember startet die nächste Projekteinreichungsphase für die «AEW Energiebatzen»: Nichtgewinnorientierte Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Kanton Aargau können ihre Projekte online vorstellen und beim anschliessenden Voting in den Genuss der «Energiebatzen» kommen. Beim letzten Voting im Sommer 2023 wurden gegen 23 000 Stimmen abgegeben. Acht Projekte aus der Region wurden unterstützt, darunter eine Hundeauffangstation in Waltenschwil oder die Schneesportschule in Beinwil am See.
Nachdem die Plattform 2021 ins Leben gerufen wurde, unterstützt die AEW Vereine und Organisationen jährlich mit insgesamt 30 000 Franken. Bis am 31. Januar 2024 können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch kostenlos registrieren und Projekte selbstständig erfassen. Ab dem 1. Februar 2024 beginnt die zweiwöchige Abstimmungsphase, in der jede und jeder täglich einmal für sein Herzensprojekt abstimmen kann.
Nicht die AEW Energie AG entscheidet, wer die «Energiebatzen» erhält, sondern die Aargauerinnen und Aargauer. Während der Abstimmungsphase kann täglich für ein Projekt abgestimmt werden. Es gilt also das private und berufliche Umfeld zu animieren, täglich einmal für das eigene Projekt zu stimmen. Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1'000 und 5'000 Franken.
AEW Energie AG, Unternehmenskommunikation

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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