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Neuigkeiten

Adventsfenster der christkatholischen Kirche 2024

Das Adventsfenster der christkatholischen Kriche findet dieses Jahr 2024 am Sonntag, 22.12.2024, statt.

Neujahrsapéro 01. Januar 2025

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung laden auch in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Mittwoch, 01. Januar 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle statt. Wir freuen uns, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und mit vielen Anwesenden anzustossen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen.
DER GEMEINDERAT UND DAS GEMEINDEVERWALTUNG

Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Weihnachten/Neujahr

Über die Feiertage bleibt die Gemeindekanzlei vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen. Ab Donnerstag, 02. Januar 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
DER GEMEINDERAT UND GEMEINDEVERWALTUNG

Ausgabe Weihnachtsbäume 21.12.2024

Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 21. Dezember 2024 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Der Feuerwehrverein Wabrig wird noch Gebäck und Getränke anbieten. DIE GEMEINDERAT

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2024 bis 17. Januar 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-24
Bauherrschaft: R. Heiz + C. Waldmeier, Rütihof 141, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Eichholzer Architekten GmbH, Hauptstrasse 24, 4425 Titterten
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Gewerberäumen
Lage: Parzelle 254, AGV-Nr. 201, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Leitplanken für Fledermäuse: 26 Landschaftsbäume gepflanzt

Mitte November pflanzten 22 tatkräftige Hände in der Jurapark-Gemeinde Hellikon beim Fürstenhof eine einzigartige Baumreihe aus Spitzahornen, Winterlinden, Trauben- und Stieleichen sowie Ulmen. Die 26 einheimischen Laubbäume bilden zukünftig wertvolle Verbindungsstrukturen und Lebensraumelemente beispielsweise für Fledermäuse und werten das Landschaftsbild auf. Die sorgfältige Auswahl der Baumarten berücksichtigt deren Wert für die Biodiversität, Eignung fürs Klima und Beitragsberechtigung seitens Landwirtschaft Aargau.

Die Pflanzung beim und gemeinsam mit dem Fürstenhof Hellikon hat Pilotcharakter und ist nicht nur wegen der Lage entlang der Strasse wegweisend: auch in den fünf umliegenden Parkgemeinden Zeiningen, Zuzgen, Wegenstetten, Schupfart und Obermumpf sollen in den nächsten Jahren neue Alleen oder Baumreihen entstehen. Diese dienen als funktionale Vernetzungselemente, unter anderem für die bestehenden Fledermauspopulationen im Tal, und zur Aufwertung des Landschaftsbildes. Je mehr Vernetzungsstrukturen wie Bäume, Hecken und Sträucher in der Landschaft vorhanden sind, desto besser können sich die Fledermäuse in der Dunkelheit an den Schallwellen orientieren und ihre Beute aufspüren.

Mit der Pflanzung der Bäume ist eine erste Etappe des Pilotprojekts im Wegenstettertal umgesetzt, im neuen Jahr werden zusätzliche Kleinstrukturen geschaffen zur Aufwertung des Lebensraums der gefährdeten Fledermäuse und weiteren Tieren, die auf vielfältige Nischen angewiesen sind. Die Umsetzung in Hellikon ist ein Gemeinschaftsprojekt von Familie Meier, der Gemeinde Hellikon, dem Jurapark Aargau und den beiden lokalen Vereinen Fledermosti Hellikon und Naturschutzverein Hellikon. Dank der tatkräftigen und finanziellen Unterstützung letzterer sowie finanziellen Beiträgen der Stiftungen Landschaftsschutz Schweiz und der Serge O. I. Lunin Stiftung konnte das Projekt zeitnah realisiert werden.

Kontakt für weitere Informationen bezüglich Weihnachtsbäume:
Anja Trachsel, Projektleiterin Natur & Landschaft Jurapark Aargau
a.trachsel@jurapark-aargau.ch , Tel. 062 869 10 87

Kontakt für Medienanfragen:
ab 7.1.2025 retour:
Anina Riniker, Projektleiterin Kommunikation, Jurapark Aargau
a.riniker@jurapark-aargau.ch

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 24-19
Bauherrschaft: Michel Hasler, Ochsengasse 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Daniel Hasler, Ochsengasse10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: oneA GmbH, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Abbruchliegenschaft
Lage: Parzelle 188, AGV-Nr. 172, Ochsengasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 29. November 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürger-gemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29.11.2024 veröffentlicht. Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 03.01.2025. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.

I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 274 / Anwesende 49 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024, Genehmigung Budget 2025

II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 627 / Anwesende 112 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024, Genehmigung Unterhaltsreglement Melorationswerke, Genehmigung Budget 2025

DER GEMEINDERAT

Wahlversammlung vom 29. November 2024 / Wahlresultat

Von den 627 Stimmberechtigten waren 112 bzw. 18% an der Wahlversammlung anwesend. Die Wahlversammlung wurde von Herrn Peter Hufschmid, Präsident Wahlbüro, geleitet.

Wahl von 1 Mitglied des Gemeinderates (Ersatzwahl):
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 55 Stimmen. Gewählt ist:
- Helga Gähweiler, 57 Stimmen

Mit einer Wahlbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse beim Regierungsrat einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (Art. 66 ff GPR).
DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI

Rechnungsruf

Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forderungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 08.12.2024 geltend zu machen. DIE FINANZVERWALTUNG

Jahresberichte 2024

Gerne erinnern wir die Vereine an den anstehenden Jahresrückblick 2024. Es würde uns freuen, interessante Beiträge und Berichte im Jahresrückblick abdrucken zu können. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit und bitten Sie, die Beiträge bis 16. Januar 2025 an Daniela Rohrer daniela@rohrervisual.ch zu senden.
Sollten Bilddateien im Text integriert sein, so sind diese zusätzlich im Original separat an Daniela Rohrer zu senden. So kann ein Qualitätsverlust vermieden werden. DIE KULTURKOMMISSION

Gemeindedaten für 2025

Der Gemeinderat hat die Termine für das Jahr 2025 festgelegt:

01.01.2025 Neujahrsapéro
08.03.2025 Holzgant
21.03.2025 (provisorisch) a. o. Gemeindeversammlung BNO
28.05.2025 Seniorenausflug
06.06.2025 Rechnungsgemeindeversammlung
31.07.2025 Bundesfeier
22.08.2025 Jungbürgerfeier
20.09.2025 Wahlversammlung
28.11.2025 Budgetgemeindeversammlung
09.12.2025 Vereinspräsidentensitzung
20.12.2025 Weihnachtsbaumausgabe

DER GEMEINDERAT

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. DER GEMEINDERAT UND DER WERKHOF

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie ge-mäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. DIE EINWOHNERDIENSTE

Ablaufdaten Reiseausweise überprüfen

Damit die geplanten Ferien ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise rechtszeitig überprüft werden. Identitätskarten sind durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beantragen (den alten Ausweise und ein neues Passfoto mitbringen). Die Ausstellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage. DIE EINWOHNERDIENSTE

Geschwindigkeitskontrolle in Hellikon

Die Regionalpolizei führte Mitte November 2024 in Hellikon, Hauptstrasse, während einer Stunde eine Geschwindigkeitskontrolle mit Laserkamera durch. In diesem Zeitraum wurden 17 Fahrzeuge gemessen, welche die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht eingehalten haben. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 67 km/h, was nach Abzug der Toleranz einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 14 km/h entspricht. REPOL UNTERES FRICKTAL

Brennholzbestellung

Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2024. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarhei-ten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70).

Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen ( www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: forstverwaltung@moehlin.ch . DER FORSTBETRIEB REGION MÖHLIN

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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