Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 25. Mai 2023 bis 03. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Bau-gesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-06
Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon
Projektverfasser: ERNE AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein
Bauvorhaben: Sanierung Dach bestehendes Ökonomiegebäude und Erweiterung Remise
Lage: Parzelle 716, Neulig
Zonenart: Landwirtschaftszone / kantonale Zustimmung erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG