Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. Juli 2024 bis 23. August 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-18
Bauherrschaft: Christkatholische-Kirchgemeinde Wegenstetten, Hellikon, Zuzgen, Hauptstrasse 97, 4316 Hellikon / Martin Schlienger, Niedermatt 25, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Christkatholische-Kirchgemeinde Wegenstetten, Hellikon, Zuzgen, Hauptstrasse 97, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Überdachung best. Wärmepumpe und Lager für Gartengeräte
Lage: Parzelle 264, Hauptstrasse
Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
DIE BAUVERWALTUNG