Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 6. November 2023 bis 5. Dezember 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-20
Bauherrschaft: Jakober Adrian, Hauptstrasse 93, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Würsch-Hasler Benita, c/o Marlene Pope, Schlossbergstrasse 22, 8630 Rüti
Projektverfasser: Hassler Rolf, Bauplanung, Rütistrasse 1, 4332 Stein
Bauvorhaben: MFH-Ersatzneubau
Lage: Parzelle 175, Hauptstrasse 37
Zonenart: Kernzone
Zusatzbewilligungen: Kantonale Zustimmung
DIE BAUVERWALTUNG