Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-19
Bauherrschaft: Michel Hasler, Ochsengasse 10, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Daniel Hasler, Ochsengasse10, 4316 Hellikon
Projektverfasser: oneA GmbH, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Abbruchliegenschaft
Lage: Parzelle 188, AGV-Nr. 172, Ochsengasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG