Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2024 bis 17. Januar 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-24
Bauherrschaft: R. Heiz + C. Waldmeier, Rütihof 141, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Eichholzer Architekten GmbH, Hauptstrasse 24, 4425 Titterten
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Gewerberäumen
Lage: Parzelle 254, AGV-Nr. 201, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG