Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 06. Februar 2025 bis 07. März 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-25
Bauherrschaft: Adrian Jakober, Hauptstrasse 93, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Adrian Jakober, Hauptstrasse 93, 4316 Hellikon
Projektverfasser: oneA GmbH, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus
Lage: Parzelle 175, Hauptstrasse
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG