Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 10. April 2025 bis 09. Mai 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-03
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel
Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG